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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 602: Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen - Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz- Beschichtungsstoffe
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3 Verwendung

(1) Zinkchromate und Strontiumchromat zählen zu den aktiven Korrosionsschutzpigmenten und werden sowohl in Haftgrundmitteln wie auch in Grundanstrichen verwendet [2,9].

(2) Haftgrundmittel oder sog. Wash- bzw. Reaktionsprimer sind definiert als haftungsvermittelnde und darüber hinaus passivierende Mittel zur Metallvorbehandlung für den nachfolgenden Anstrich.

(3) Vorzugsweise verwendet werden 2-Komponenten-Washprimer mit mindestens 5 Gew.-% Zinktetraoxichromat als Korrosionsschutzmittel mit einem Chromanteil von ca. 15–20% bezogen auf Chromsäure (CrO3) [6,10,12]. Grundanstriche bzw. Grundbeschichtungen oder Grundierungen bestehen aus einer oder mehreren Schichten besonderer Haftfestigkeit zur Verbindung des Untergrundes mit den späteren Anstrichschichten. Als antikorrosiv wirkende Pigmente finden insbesondere Zinkchromate unterschiedlicher stöchiometrischer Zusammensetzung wie z. B. basisches Zinkkaliumchromat und Strontiumchromat Anwendung.

(4) Gemäß DIN 55902 [6] enthalten Chrompigmente in Grundanstrichen einen Chromat-Gehalt von mindestens 42% berechnet als Chromsäure und einen Zinkgehalt von 35 bis 40% berechnet als Zinkoxid.