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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 610 – Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
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2 Begriffsbestimmungen

2.1 Ersatzstoffe

Ersatzstoffe im Sinne dieser TRGS sind Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die mit einer geringeren Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten die stark lösemittelhaltigen Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich ganz oder teilweise ersetzen können.

2.2 Ersatzverfahren

Ersatzverfahren sind solche Verfahren, bei denen ein vergleichbares technisches Ergebnis ohne den Einsatz von stark lösemittelhaltigen Vorstrichen bzw. Klebstoffen für den Bodenbereich oder Ersatzstoffen erreicht werden kann.

2.3 GISCODE

Der GISCODE ist eine Typenkennzeichnung [1] und fasst Produkte mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und identischen Schutzmaßnahmen zu Gruppen zusammen. Der GISCODE ist auf den Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter) und auf den Gebindeetiketten aufgebracht. GISBAU (www.gisbau.de), bietet Informationen über die GISCODE-Gruppen mit Hinweisen zu Inhaltsstoffen, Expositionen und Schutzmaßnahmen.

2.4 Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich

(1) Vorstriche (Grundierungen, Voranstriche) werden zur Vorbehandlung von Untergründen verwendet [2-4].

(2) Klebstoffe für den Bodenbereich dienen zum Kleben von Fußbodenbelägen oder Parkett und anderen Holzböden [2-4].

(3) Gegenstand dieser Regel sind Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich zum Kleben von Textilbodenbelägen, elastischen Bodenbelägen (Linoleum, Kunststoff- und Gummibelägen), Kork-Bodenbelägen sowie Parkett und anderen Holzfußböden.

(4) Ausgenommen von dieser Regel sind Klebstoffe zum Kleben von keramischen Bekleidungen.

2.5 Lösemitteldefinition

Lösemittel im Sinne dieser TRGS sind flüchtige organische Stoffe sowie deren Mischungen mit einem Siedepunkt ≤ 200°C, die bei Normalbedingungen (20°C und 101,3 kPa) flüssig sind und dazu verwendet werden, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemisch zu verändern.

2.6 Einteilung und Inhaltsstoffe von Vorstrichen und Klebstoffen für den Bodenbereich

(1) Stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe über 10 % Lösemittelgehalt (GISCODE S 0,5 bis S 6).

(2) Lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe bis 10 % Lösemittelgehalt (GISCODE D 5 – D 7).

(3) Lösemittelarme Vorstriche und Klebstoffe bis 5 % Lösemittelgehalt (GISCODE D 2 – D 4).

(4) Lösemittelfreie Vorstriche und Klebstoffe ohne Lösemittel (weder in den Grundstoffen enthalten, noch bei der Herstellung zugesetzt). Ein minimaler Lösemittelanteil (≤ 0,5 %) kann aus Verunreinigungen resultieren (GISCODE D 1).

(5) SMP-Vorstriche und -Klebstoffe (Silanmodifizierte Polymere, lösemittelfrei; GISCODE RS 10). Beim Einsatz der SMP-Klebstoffe entsteht Methanol.

(6) Ein- und zweikomponentige Polyurethanvorstriche und -klebstoffe (GISCODE RU 0,5 bis RU 4).

(7) Zweikomponentige Epoxidharzvorstriche und -klebstoffe (GISCODE RE 0 bis RE 3).