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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 611

Verwendungsbeschränkungen für
wassermischbare bzw. wassergemischte
Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz
N-Nitrosamine auftreten können

Ausgabe: Mai 2007
(GMBl Nr. 27/28 vom 15. Juni 2007, S. 564)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.