1. Anwendungsbereich
Die TRGS gilt für Verwendungsbeschränkungen, den Einsatz von Ersatzstoffen
und Ersatzverfahren für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel, insbesondere
auf Basis von Natrium-, Kalium- und Ammoniumdichromat oder Chromsäure, in
Imprägnieranlagen.