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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 618: Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel
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4. Verwendung Chrom(VI)-haltiger Holzschutzmittel

(1) Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel werden zum Schutz des Holzes gegenüber Befall durch holzzerstörende Pilze und/oder zum Schutz vor Schäden durch Insekten eingesetzt. Die Holzgefährdung wird nach DIN 68800 Teil 3 in 5 Gefährdungsklassen (0 - 4) unterteilt.

(2) Chrom(VI)haltige Holzschutzmittel werden in den Gefährdungsklassen 1 - 4 nach DIN eingesetzt.

(3) Verwendet werden hauptsächlich CFB-, CKB-, CKF- und CKFZ-Salze. Die Imprägnierung des Holzes mit Chrom(VI)-haltigen Holzschutzsalzen erfolgt durch Trogtränkung oder Kesseldruckimprägnierung.