8. Besondere Maßnahmen

8.1 Technische Maßnahmen

(1) Der Chromanteil der angewandten Salzgemische fixiert die eigentlichen Wirkstoffelemente Kupfer (Cu), Arsen (As), Zink (Zn) und Fluor (F). Durch Reaktionen im Holz, bei denen Cr(VI) zu Cr(III) reduziert wird, bilden sich nach dem Imprägniervorgang schwerauswaschbare Verbindungen. Der Fixierungsprozeß ist jedoch stark abhängig von der Temperatur, der Feuchtigkeit, dem pH-Wert und kann ohne besondere Verfahren zur Schnellfixierung Wochen bis Monate dauern.

(2) Solange Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel im Holz noch nicht ausreichend fixiert sind, besteht durch Witterungseinflüsse die Gefahr einer Auswaschung. Um einer Umweltgefährdung vorzubeugen, ist vor Verbringen des Holzes ins Freie eine ausreichende Fixierung [3] oder eine Verkürzung der Fixierdauer durch eine entsprechende Heißdampfbehandlung sicherzustellen.

(3) "Empfehlungen für die sichere Verarbeitung von Holzschutzmitteln" sind den Merkblättern der deutschen Gesellschaft für Holzforschung (DGfH) zu entnehmen [4]

(4) Andere gesetzliche Regelungen, die dem Schutz der Umwelt dienen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz und Muster-VAwS [5]), sind zu beachten.



8.2 Personenbezogene Maßnahmen

(1) Vor dem Umgang mit Holzschutzsalzen müssen Hautpartien, die mit dem Holzschutzmittel in Berührung kommen können, mit wasserabweisenden fetthaltigen Hautschutzcremes eingerieben werden. Zusätzlich sind Schutzhandschuhe aus geeignetem Gummi oder Kunststoff und Gummischürzen zu tragen.

(2) Besteht die Gefahr der Einwirkung von Holzschutzmittelstäuben oder -aerosolen, z.B. beim Ansetzen der Tränklösung, beim Öffnen der Kessel, bei Reparatur- und Wartungsarbeiten, sind geeignete Atemschutzgeräte (Partikelfiltermaske der Filterklasse P3) und Schutzbrillen - bei fluorhaltigen Salzen mit Kunststoffgläsern - zu tragen.