2 Begriffsbestimmungen

(1) In dieser TRGS sind Begriffe so verwendet, wie sie im „Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" des AGS und ABS bestimmt sind2.

(2) Faserstäube im Sinne dieser TRGS sind Stäube, die aus Produkten freigesetzt werden können, die künstliche Mineralfasern enthalten. Dabei werden Fasern mit einer Länge größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3 zu 1 (WHO-Fasern) ist, berücksichtigt.

(3) Hochtemperaturwollen (HTW)3 sind amorphe Aluminiumsilikat- und AES-Wollen (Hochtemperaturglaswollen) sowie polykristalline Wollen (PCW).

(4) Aluminiumsilikatwolle, früher auch als Keramikfasern (Refractory Ceramic Fiber = RCF) bekannt, sind amorphe Fasern, die durch Schmelzen einer Kombination von Al2O3 und SiO2, üblicherweise im Gewichtsverhältnis 50 : 50 hergestellt werden (siehe auch VDI 3469 Blatt 1 und 5 sowie TRGS 558). Zusätzlich kann auch ZrO2 enthalten sein. Produkte aus Aluminiumsilikatwolle werden vorwiegend bei Einsatztemperaturen > 900ºC und vor allem in diskontinuierlich arbeitenden Aggregaten und Anwendungsbedingungen verwendet.

(5) AES-Wollen4 (Alkaline Earth Silicate Wools = Hochtemperaturglaswollen bzw. Erdalkalisilikatwollen) bestehen aus amorphen Fasern, die durch Schmelzen einer Kombination von CaO, MgO und SiO2 hergestellt werden und die für die Hochtemperaturanwendung bestimmt sind. Produkte aus AES-Wollen werden in der Regel bei Einsatztemperaturen bis maximal 1200ºC und bei kontinuierlich arbeitenden Aggregaten sowie im Hausgerätebereich verwendet.

(6) Polykristalline Wollen5 (PCW) bestehen aus Fasern mit einem Al2O3-Gehalt > 63 Gew.-% und einem SiO2-Gehalt < 37 Gew.-%; sie werden im „Sol-Gel-Verfahren“ aus wässrigen Spinnlösungen erzeugt. Die zunächst entstehenden wasserlöslichen Grünfasern (Vorprodukt) werden durch anschließende Wärmebehandlung kristallisiert (siehe auch VDI 3469 Blatt 1 und Blatt 5). Polykristalline Wollen werden in der Regel bei Einsatztemperaturen > 1300ºC und bei kritischen chemischen und physikalischen Anwendungsbedingungen verwendet.

(7) Leichte6 faserfreie feuerfeste Erzeugnisse sind nichtmetallische keramische Werkstoffe. Häufig eingesetzte Materialien sind z. B. Leichtschamotte, Perlit, Vermiculit, Blähton oder Hohlkugelkorund. Dabei wird zwischen ungeformten und geformten Erzeugnissen unterschieden:

  1. Ungeformte Erzeugnisse (z. B. Betone, Massen) werden unter Zugabe von Bindemittel durch Gießen, Stampfen oder Spritzen in ihre endgültige Form gebracht und nach dem Einbau temperaturbehandelt. Zu den ungeformten Erzeugnissen gehören auch Mörtel und Kitte.
  2. Geformte Erzeugnisse (z. B. Steine, Platten, Formteile) haben eine definierte Geometrie und sind einbaufertig. Sie sind bereits überwiegend temperaturbehandelt.

(8) Leichte faserfreie, durch Zusatz von Porenbildnern hochporosierte feuerfeste Erzeugnisse sind nichtmetallische keramische Werkstoffe. Diese werden entweder durch Aufschäumen oder durch chemischthermische Verfahren hergestellt. Hauptbestandteile sind z. B. Aluminiumoxid, Mullit und mikroporöses Calcium-Hexaluminat.

  1. Ungeformte, durch Zusatz von Porenbildnern hochporosierte Erzeugnisse (z. B. Betone) werden unter Zugabe von Bindemittel (z. B. Wasser) durch Gießen oder Spritzen in ihre endgültige Form gebracht und nach dem Einbau temperaturbehandelt.
  2. Geformte, durch Zusatz von Porenbildnern hochporosierte Erzeugnisse (z. B. Steine, Platten, Formteile) haben eine definierte Geometrie und sind einbaufertig. Sie sind überwiegend temperaturbehandelt.

(9) Faserfreie feuerfeste Schüttmaterialien sind bindemittelfreie nichtmetallische keramische Werkstoffe (z. B. Perlit, Vermiculit, Blähton), die als loses Füllmaterial eingesetzt werden.


2 www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Glossar/Begriffsglossar.pdf
3 DIN EN 1094-1 „Feuerfeste Erzeugnisse für Wärmedämmzwecke – Teil 1: Terminologie, Klassifizierung und Prüfverfahren für Erzeugnisse aus Hochtemperaturwolle zur Wärmedämmung“.
4 CAS-Nr. 436083-99-7; Index-Nummer 650-016-00-2 in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
5 CAS-Nr. 675106-31-7.
6 DIN EN 1094-2 „Feuerfeste Erzeugnisse für Isolationszwecke – Teil 2: Klassifizierung geformter Erzeugnisse“.