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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
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Anhang 1   Beispiel für den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

Ausgangssituation:

Eine Destillation wird über Pumpen mit Flüssigkeit befüllt und entleert. Sowohl die Zufuhr- als auch die Abfuhrleitung werden dauerhaft flüssigkeitsgefüllt betrieben, so dass auch im seltenen Fehlerfall keine Verbindung zu den Gasräumen der vor- und nachgeschalteten Behälter besteht. Die Destillation soll im leichten Überdruck betrieben werden. Die Destillation ist an ein Abluftsystem angeschlossen. Die Destillation kann dauerhaft im Überdruck betrieben werden und die Druckhaltung wird z. B. nicht durch Öffnen von Mannlöchern betriebsmäßig gestört (Betriebskonzept).

Das Abluftsystem wird im leichten Unterdruck betrieben. Das Abluftsystem wurde in einer anderen Gefährdungsbeurteilung in eine Zone 1 eingeteilt. Die zeitlich überwiegende Anwesenheit von Sauerstoff kann im Abluftsystem nicht ausgeschlossen werden.

 

Explosionsschutzkonzept

Zunächst erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung die Bewertung der Ausgangssituation: Während des kontinuierlichen Destillierens werden Leichtsieder abgetrennt, so dass während der Destillation die Konzentration im Dampfraum oberhalb der oberen Explosionsgrenze liegt. Jedoch kann während des An- und Abfahrens der Explosionsbereich durchfahren werden. An- und Abfahrvorgänge finden zwar nur selten statt, da es sich um ein kontinuierliches Verfahren handelt, jedoch ist die Kurzzeitigkeit des Auftretens explosionsfähiger Gemische nicht gewährleistet.

Ohne weitere Maßnahmen ist daher in der Destillation von einem gelegentlichen Auftreten explosionsfähiger Gemische auszugehen (Zone 1). Die Zündquellenbeurteilung ergab, dass wirksame Zündquellen bei gelegentlichen Betriebsstörungen auftreten können.

 

Explosionsschutzmaßnahmen

Vermeiden explosionsfähiger Gemische
  Inertisierung, so dass eine Zone 2 eingeteilt werden kann und
Vermeiden wirksamer Zündquellen
  Vermeiden wirksamer Zündquellen im Normalbetrieb
Begrenzung der Auswirkungen auf ein unbedenkliches Maß
  Keine auswirkungsbegrenzenden Maßnahmen

 

Inertisierung, so dass Zone 2 eingeteilt werden kann

 

Festlegung der Anforderungen an MSR-Einrichtungen im Sinne der TRGS 725

Bei Erreichen des im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten minimalen Überdruckwertes wird durch eine Überwachung die Entnahmepumpe abgeschaltet, das Abgasventil geschlossen und bei Unterschreitung eines Betriebsdrucks von 10 mbarü wird das Stickstoffventil geöffnet. Die Überwachung besteht aus der Druckmessung, der Signalverarbeitung über das Prozessleitsystem und der Aktorik zum Abschalten der Pumpe, dem Schließen des Abgasventils und dem Öffnen des Stickstoffs. Bei der Überwachung handelt es sich um eine MSR-Einrichtung mit der Klassifizierungsstufe K1 (gemäß TRGS 725).

Es besteht im hier betrachteten Szenario keine Mitbenutzung zwischen der definierten Überwachung und anderen Ex-Einrichtungen.

 

Vermeiden von wirksamen Zündquellen im Normalbetrieb

 

Auswirkungsbegrenzende Maßnahmen