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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRGS 723: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
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2 Begriffsbestimmungen

2.1 Zündquelle

Eine Zündquelle ist bedingt durch einen physikalischen, chemischen oder technischen Vorgang, Zustand oder Arbeitsablauf, der geeignet ist, die Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre auszulösen.

2.2 Wirksame Zündquelle

Eine wirksame Zündquelle ist eine Zündquelle, die in der zu betrachtenden explosionsfähigen Atmosphäre und unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens eine Entzündung auslösen kann.

2.3 Explosionsfähige Atmosphäre

Explosionsfähige Atmosphäre im Sinne dieser Technischen Regel ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das unverbrannte Gemisch überträgt.

2.4 Staub-/Luft-Gemisch

Ein Staub-/Luft-Gemisch ist ein Gemisch aus Staub und Luft unter atmosphärischen Bedingungen.