(1) Zur Bestimmung des Lärmexpositionspegels lassen sich nach DIN EN ISO 9612 drei unterschiedliche Messstrategien anwenden:
Hinweis: Die tätigkeitsbezogene Messung (Strategie 1) hat aufgrund der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung für die betriebliche Praxis.
(2) Die tätigkeitsbezogene Messung (Strategie 1) erfordert eine besonders sorgfältige Arbeitsanalyse (siehe Abschnitt 6), lässt sich andererseits aber mit relativ geringem Messaufwand durchführen. Die tätigkeitsbezogene Methode ist immer dann zu empfehlen, wenn sich der typische Arbeitstag in eine oder mehrere eindeutig zu definierende Tätigkeiten mit in sich gleichartiger Geräuschimmission unterteilen lässt.
(3) Die berufsbildbezogene Messung (Strategie 2) ist ein Stichprobenverfahren. Danach ist die Lärmexposition für eine möglichst homogene Gruppe eines bestimmten Berufsbildes durch zeitlich zufällige Stichprobenmessungen zu erfassen. Das Stichprobenverfahren bietet sich vor allem für Berufsbilder mit vielfältigen Aufgaben von unbekannter Dauer an, weil sich dabei sonst entsprechende Teilzeiten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermitteln lassen. Man kann sich eine aufwändige Analyse der Arbeitsplatzsituation ersparen, muss jedoch mit einem hohen Aufwand für die Durchführung der Messungen rechnen.
(4) Ganztagsmessungen (Strategie 3) erfordern die Erfassung der Lärmexposition über mehrere möglichst vollständige Arbeitsschichten. Diese Strategie ist vor allem für mobil eingesetzte Beschäftigte mit vielfältigen unterschiedlichen Tätigkeiten zu empfehlen. Die damit verbundenen langen Messdauern lassen sich in der Regel nur durch personengebundene Messungen mit Lärmdosimetern realisieren.