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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm
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9 Vergleich des Tages-Lärmexpositionspegels mit Auslösewerten

(1) Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung müssen die Messverfahren und -geräte geeignet sein, zu entscheiden, ob die festgesetzten Auslösewerte eingehalten werden. Für die Entscheidung, ob einer der Auslösewerte unter- oder überschritten wird, werden in dieser TRLV Lärm den Genauigkeitsklassen 1 bis 3 die Werte 0 dB, 3 dB bzw. 6 dB als Unsicherheit ΔL zugeordnet (Tabelle 3).

Tab. 3   Beim Vergleich mit Auslösewerten zu berücksichtigende Unsicherheit des Tages-Lärmexpositionspegels in Abhängigkeit von der Genauigkeitsklasse
Genauigkeitsklasse
(nach Abschn. 8)
1 2 3
Unsicherheit ΔL 0 dB 3 dB 6 dB

(2) Beim Vergleich mit den Auslösewerten ist jeweils zu prüfen, ob der Wert unterhalb, innerhalb oder oberhalb des Pegelbereiches von (LEX,8h - ΔL) bis (LEX,8h + ΔL) liegt.

(3) Liegt der Auslösewert innerhalb dieses Pegelbereiches, ist von einer Überschreitung auszugehen. Alternativ sind zusätzliche Erhebungen erforderlich, um Ergebnisse entsprechend einer höheren Genauigkeitsklasse zu erzielen. Lässt sich damit die Genauigkeitsklasse 1 erreichen, wird beim Vergleich mit Auslösewerten eine Unsicherheit ΔL von 0 dB angenommen, sodass in jedem Fall eine Entscheidung möglich ist.