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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen
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Anlage 2

Empfehlung zur Anwendung von lärmarmen Maschinen und Werkzeugen, mobilen Schallschutzwänden, -kapseln, erhöhten Abständen zu den Gefahrenbereichen oder geeigneten Gehörschutzprodukten bei bestimmten Arbeitsverfahren in der Bauwirtschaft

Arbeitsverfahren in der Bauwirtschaft, bei denen zur Einhaltung der Expositionsgrenzwerte in der Regel lärmarme Maschinen und Werkzeuge, mobile Schallschutzwände, -kapseln, erhöhte Abstände zu den Lärmquellen oder geeignete Gehörschutzprodukte angewendet werden müssen: