Anlage 2
Empfehlung zur Anwendung von lärmarmen Maschinen und Werkzeugen, mobilen Schallschutzwänden, -kapseln, erhöhten Abständen zu den Gefahrenbereichen oder geeigneten Gehörschutzprodukten bei bestimmten Arbeitsverfahren in der Bauwirtschaft
Arbeitsverfahren in der Bauwirtschaft, bei denen zur Einhaltung der Expositionsgrenzwerte in der Regel lärmarme Maschinen und Werkzeuge, mobile Schallschutzwände, -kapseln, erhöhte Abstände zu den Lärmquellen oder geeignete Gehörschutzprodukte angewendet werden müssen:
- Abbrucharbeiten mit Abbau- und Bohrhämmern sowie Baggern mit Meißeleinrichtungen
- Naturstein-, Beton- und Betonwarenbearbeitung mit stationären Maschinen, Handmaschinen und Geräten, z. B. Steinsäge, Fugenschneider
- Holzbearbeitung mit stationären Maschinen und Handmaschinen, z. B. Baustellenkreissägemaschine, Hobelmaschine, Kettensäge
- Metallbearbeitung, z. B. Richten, Schmieden, Schleifen mit dem Winkelschleifer
- Oberflächenbearbeitung, z. B. mit Strahlverfahren oder Nadelpistole
- Flammstrahlarbeiten
- Arbeiten mit oder in unmittelbarer Nähe von durch Verbrennungsmotor angetriebenen Maschinen älterer Bauart
- Ein- und Ausschalarbeiten, Schalungsreinigung
- Befestigungsarbeiten, z. B. mit Schlagbohrmaschinen sowie Bolzensetz- und Nagelgeräten
- Betonverdichtung mit Außenrüttlern oder Rüttelbohlen, z. B. im Fertigteilwerk bzw. Straßenbau
- Führen des Spritzkopfes bei Betonspritz- und Verputzarbeiten
- Verbauarbeiten im Kanalbau, z. B. Ein- und Ausbau der Spreizen und Spindeln durch Hammerschläge
- Rammarbeiten, z. B. mit Schlagrammen
- Rohrvortrieb im Schlagverfahren mit Bodendurchschlagraketen
- Arbeiten an und mit Bodenverdichtungsgeräten, z. B. Explosionsstampfern, Rüttelplatten
- Vibrationswalzen
- Alle Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bohreinrichtungen und Maschinen zur Herstellung von Schmal- und Schlitzwänden
- Straßenbauarbeiten in unmittelbarer Nähe von Beton- und Schwarzdeckenfertigern sowie Straßenfräsen
- Gleisbauarbeiten
- Tunnelbauarbeiten