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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TRLV Vibrationen Teil 2: Messung von Vibrationen
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Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

TRLV Vibrationen

Teil 2: Messung von Vibrationen

Ausgabe März 2015
(GMBl Nr. 25/26 vom 24. Juni 2015, S. 522)

 

Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben

Diese TRLV Vibrationen, Teil 2 „Messung von Vibrationen“, konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.