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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TROS: Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
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Anhang 2 Zuordnung von Maßnahmen

(1) Die Hierarchie der Maßnahmen lässt sich beispielhaft in einer Tabelle (siehe Tabelle A2.1) mit entsprechender Rangfolge zusammenstellen.

(2) Bereits im Vorfeld der Planung einer Laser-Einrichtung sind entsprechende bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die einen möglichst sicheren Umgang mit der Laser-Einrichtung ermöglichen. Räume, in denen sich zukünftig Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 befinden sollen, sind z. B. so zu gestalten und auszustatten, dass Decken, Wände sowie jede zugehörige Raumausstattung diffus reflektierende Oberflächen aufweisen und dass für unvermeidbare reflektierende Oberflächen (z. B. Fenster) entsprechende Abdeckungen vorhanden sind.

Tab. A2.1 Zuordnung von Maßnahmen

Maßnahmen Zuordnung
Technische Schutzmaßnahmen
  • geschlossener Raum
  • Laser-Einhausung (gekapselter Laser)
  • geeignete Oberflächen von Türen und Fenstern
  • wenig reflektierendes Instrumentarium
  • Warnlampen
Weitere Einrichtungen am Laser:
  • Ausstattung des Lasers nach DIN EN 60825-1 (u. a. Shutter, Abschaltung, Schutzgehäuse)
  • Abschirmungen
  • spezielle Absaugung für ggf. entstehende Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel, Rauche und Aerosole
Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Kennzeichnung
  • Anwesenheits-Beschränkung
  • haustechnische Überwachung und fristgerechte Prüfung der Laser
  • Verkürzung der Expositionszeit (hierbei ist bei medizinischer Anwendung ggf. der Patientenschutz zu beachten)
Persönliche Schutzmaßnahmen
  • Laser-Schutzbrillen
  • Laser-Justierbrillen
  • Laserschutz-Filter (z. B. Visier)
  • Schutzkleidung
  • Schutzhandschuhe
  • freie Hautpartien (z. B. auch des Patienten) bedecken durch lasergeeignete Abdeckungen
Unterweisung, Koordination
  • Unterweisung der Beschäftigten und Abstimmung zwischen Arbeitgebern und Selbständigen