GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > Gesetze und Verordnungen > TROS: Laserstrahlung
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

Anlage 5 Was ist bei der Erstellung einer Betriebsanweisung zu beachten?

1. Anwendungsbereich

Im Anwendungsbereich einer Betriebsanweisung wird festgelegt, vor welcher Einwir-kung ein Schutz erreicht werden soll, in diesem Beispiel „Schutz gegen Laserstrah-lung“. Folgende Angaben werden dokumentiert:

2. Gefährdungen für den Menschen

Es wird beschrieben, welche Gesundheitsschäden durch die beschriebenen Einwir-kungen auftreten können. Dabei wird auch Bezug auf die Zielorgane (Auge und Haut) genommen:

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

In diesem Abschnitt wird festgelegt, welche Handlungsweisen durchzuführen sind. Dabei kann auch auf eine Handlungsanleitung verwiesen werden, die als Anlage an die Betriebsanweisung formuliert wird. Des Weiteren wird auf einzuhaltende Schutz-maßnahmen sowie auf gegebenenfalls erforderliche regelmäßige Überwachung und Kontrollen eingegangen. Beispiele für Punkte, die für diesen Abschnitt relevant sind:

4. Verhalten bei Störungen

In diesem Abschnitt wird angegeben, wie sich die Beschäftigten bei Störungen zu verhalten haben. Es wird dabei eine einzuhaltende Reihenfolge festgelegt. Beispiel:

  1. Bei Auftreten von Gefahren vor oder während der Arbeit ist die Vorgesetzte Frau Musterfrau oder der Vorgesetzte Herr Mustermann und/oder die Arbeitsverant-wortliche Frau Musterfrau oder der Arbeitsverantwortliche Herr Mustermann zu informieren.

    Name: …

    Telefon: …
  2. Die oder der Arbeitsverantwortliche ist berechtigt und verpflichtet, die Arbeiten erforderlichenfalls zu unterbrechen oder abzubrechen.
  3. Bei Arbeitsunterbrechung ist der Arbeitsplatz abzusichern.
  4. Wartungs-, Service und Instandsetzungsarbeiten sind nur durch Firma Mustermann nach Auftrag durch die Arbeitsverantwortliche oder den Arbeitsverantwortli-chen in Auftrag zu geben.

5. Verhalten bei Unfällen

Es wird beschrieben, welche Maßnahmen bei Unfällen getroffen werden müssen. Dabei wird auf die sofortige Gefahrenminderung (z. B. Betätigung des Not-Aus- oder Not-Halt-Schalters), die Absicherung des Arbeitsbereiches sowie insbesondere auf die Meldekette eingegangen. Beispiel:

  1. Vor Rettung/Bergung von Verletzten Eigensicherung beachten, z. B. Anlage abschalten, Stromzufuhr ausschalten, Not-Aus-Schalter betätigen!
  2. Soforthilfe leisten!
  3. Notruf (112) oder „betrieblichen“ Notruf, der nach außen durch qualifiziertes Per-sonal weitergeleitet wird, absetzen!
  4. Erste Hilfe leisten!
  5. Telefonische Unfallmeldung an: …

6. Wartung und Service

Es wird festgelegt, welche Maßnahmen bei Wartung und Service notwendig sind.

7. Abschluss der Arbeiten

Hier wird festgelegt, wie der Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeiten gesichert und verlassen werden muss. Dies beinhaltet das Herstellen des ordnungsgemäßen und sicheren Arbeitsplatzes, Aufräumen der Arbeitsstelle, Kontrolle und Reinigung der Ausrüstungen und Hilfsmittel.

Beispiel für eine Betriebsanweisung für eine Laser-Schweißanlage

Beispiel für eine Betriebsanweisung für eine Laser-Schweißanlage