Prüfungen von Arbeitsmitteln |
Bediener
Zur Prüfung befähigte Person
Prüfsachverständige
Bediener
Zur Prüfung befähigte Person
Prüfsachverständiger
Prüfgegenstände | Prüfende Person vor erster Inbetriebnahme, bei Änderungen | Prüfende Person für die jährliche Prüfung |
Anschlagmittel | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Erdbaumaschinen | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Rammen, Bohrgeräte | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Tief- und Straßenbaumaschinen | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Turmdrehkrane | Prüfsachverständiger | Zur Prüfung befähigte Person, alle 4 Jahre Prüfsachverständiger anschließend im 14. und 16. Betriebsjahr, dann jährlich. |
LKW-Ladekrane | Nicht erforderlich | Zur Prüfung befähigte Person, LKW Ladekrane mit mehr als 300 kNm Lastmoment oder mit mehr als 15 m Auslegerlänge alle 4 Jahre, Prüfsachverständiger anschließend ab 13. Betriebsjahr jährlich |
Gabelstapler | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Hebebühnen | Prüfsachverständiger | Zur Prüfung befähigte Person |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Elektrofachkraft | Elektrofachkraft in bestimmten Zeitabständen |
Bauaufzüge | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Schwimmende Geräte | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Kreissägen (Holzbearbeitung) | Zur Prüfung befähigte Person | Zur Prüfung befähigte Person |
Handmaschinen | Zur Prüfung befähigte Person | Elektrofachkraft in bestimmten Zeitabständen |
Flüssiggasanlagen auf Maschinen und Geräten des Bauwesens | Nicht erforderlich | Zur Prüfung befähigte Person |
07/2021