Gefahrstoffe können durch Einatmen, Kontakt mit der Haut, der Schleimhaut sowie durch Aufnahme über den Mund zu Gesundheitsgefährdungen führen.
Weitere Gefährdungen z. B. Brand- und Explosionsgefährdungen können bestehen. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen.
Schutzmaßnahmen
Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Feststellen, ob es sich um einen
Gefahrstoff handelt. Prüfen, ob
ungefährlichere Gefahrstoffe
eingesetzt werden können und
ob Gefährdungen durch andere
Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel
vermieden oder gemindert
werden können.
Informationen zu gefährlichen
Stoffen und Gemischen sind im
Sicherheitsdatenblatt aufgeführt.
Bei unzureichenden Angaben
beim Hersteller nachfragen.
Ist kein Sicherheitsdatenblatt
vorhanden, kann dieses beim
Lieferanten angefordert werden.
Schutzmaßnahmen festlegen.
Erst technische Schutzmaßnahmen ergreifen, bevor organisatorische und individuelle
Schutzmaßnahmen wie persönliche
Schutzmaßnahmen in
Betracht kommen.
Betriebsanweisung erstellen .
Ausführliche Informationen und Betriebsanweisungsentwürfe zu Gefahrstoffen werden in WINGIS online angeboten.
Beschäftigungsbeschränkungen
und -verbote beachten, z. B.
für Jugendliche und schwangere
und stillende Frauen.
Beschäftigte anhand der
Betriebsanweisung vor Arbeitseinsatz,
mindestens jedoch
einmal jährlich und vor Einsatz
eines neuen Produktes/Verfahrens,
über die Gefahren in verständlicher
Form und Sprache
unterweisen.
Jugendliche mindestens halbjährlich
unterweisen.
Beschäftigte über Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichten.
Während der Arbeit nicht
essen, trinken, rauchen.
Hautkontakt vermeiden.
Beim Umfüllen in kleinere
Gebinde nur bruchfeste und
beständige Behältnisse, z. B.
Kunststoffbehälter, benutzen
und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen.
Spritzer beim Umfüllen vermeiden (z. B. durch Heber oder
Pumpen).
Benetzte Kleidungsstücke
sofort ausziehen.
Arbeitskleidung einschließlich
des Schuhwerks muss getrennt
von Straßenkleidung aufbewahrt
und regelmäßig gereinigt werden.
Hautschutz beachten: Vor der
Arbeit und nach den Pausen
gezielter Hautschutz, nach der
Arbeit und vor den Pausen
richtige Hautreinigung, nach der
Reinigung und am Arbeitsende
Hautpflegemittel verwenden.
Falls erforderlich, persönliche
Schutzausrüstung wie Chemikalienschutzhandschuhe,
Schutzkleidung,
Atemschutz tragen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.