Schwenkarmaufzüge |
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage bzw. Demontage des Aufzuges sowie mangelhafte Absturzsicherung an den hochgelegenen Ladestellen können zu Absturzunfällen führen.
- Bei der Benutzung kann es zu Verletzungen durch herabfallende Gegenstände oder zu Quetschungen der Finger z. B. beim Einlegen des Hubseils kommen.
Schutzmaßnahmen
Aufstellung
- Aufbau nach Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers (muß vor Ort sein) unter Leitung einer fachkundigen Person.
- Geschosshohe Haltesäulen je nach Bauart oder örtlichen Verhältnissen formschlüssig hinter standfesten Gebäudeteilen anordnen.
- Kopf- und Fußplatte mit
Dübeln verankern, sofern keine
ausreichend große Kopfplatte
vorhanden ist (ohne Verankerung
Mindestdurchmesser der
Kopfplatte ≥ 1/6 der Säulenhöhe)
.
- Säule nicht zwischen Kragplatten einspannen.
- Dreiböcke zur Aufnahme des Schwenkarmes nur auf tragfähigen Flächen (z. B. Betondecke) aufstellen. Größe des Gegengewichtes nach Angaben des Herstellers. Hierfür dürfen keine Materialien wie z. B. Mauersteine oder Zementsäcke verwendet werden, die im Zuge der Baumaßnahmen verarbeitet werden.
- Bei Verwendung von Fensterwinkeln
darauf achten, dass
- der untere Auflageschenkel
waagerecht und sicher auf der
Fensterbank aufliegt
,
- für die seitliche Befestigung
mindestens 24 cm dickes,
belastetes Mauerwerk vorhanden ist
.
- der untere Auflageschenkel
waagerecht und sicher auf der
Fensterbank aufliegt
- Bei Haltesäulen, die an Gerüstkonstruktionen
angebracht
werden, sind die Herstellerhinweise zu beachten
, z. B. Gerüst ausreichend ausgesteift und verankert.
- Bei der Montage Gefährdung von Personen durch Absturz ausschließen.
- Für den elektrischen Anschluss der Winde nur einen besonderen Speisepunkt verwenden, z. B. Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD).
Betrieb
- Lasten nicht mit Hubseil umschlingen.
Anschlagmittel, wie
z. B. Stahldrahtseile, Anschlagketten verwenden und in Sicherheitshaken mit Hakenmaulsicherung einhängen
.
- An hochgelegenen Ladestellen
ist eine Absturzsicherung erforderlich
.
- Gefahrbereich unter der Last absperren.
- Darauf achten, dass die Drehrichtung der Seiltrommel mit der Kennzeichnung am Hängetaster (Auf-Ab) übereinstimmt.
- Gerüstbauaufzug gegen unbefugtes Benutzen sichern
(bei Arbeitsende/Pausen die
Handsteuerung nicht herumliegen lassen)
.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher
Prüfungen festlegen
(Gefährdungsbeurteilung) und
einhalten, z. B.:
- vor Inbetriebnahme am jeweiligen Einsatzort (Aufstellung) bzw. arbeitstäglich durch fachkundige Person,
- entsprechend den Einsatzbedingungen nach Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger).
- Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen durch die "zur Prüfung befähigten Person" dokumentieren.
- Wartungs- und Reparaturarbeiten nur von fachkundigen Personen ausführen lassen.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
07/2021