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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Arbeitsmittel > B 212
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Hubarbeitsbühnen

Icon: Baustein

Hubarbeitsbühne an einem mobliem Kran

Gefährdungen

Schutzmaßnahmen

Aufstellung

Betrieb

Hubarbeitsbühne in einer Halle

Beschäftigungsbeschränkungen

Prüfungen

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Information 208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

07/2019