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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Arbeitsmittel > B 214
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Zusätzliche Hinweise für Betonkübel mit Standplatz




Zusätzliche Hinweise zu den Pflichten des Kranführers

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Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 52 Krane
TRBS 2121 Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
BGR 500 DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 101-005 Hochziehbare Personenaufnahmemittel

07/2021