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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Arbeitsmittel > B 234
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Flammgeräte

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Flammgerät

Gefährdungen

Schutzmaßnahmen

Brenngasversorgung mit Acetylen

Versorgung mit Sauerstoff

Die Versorgung kann aus Einzelflaschen, Flaschenbatterieanlagen oder Flaschenbündeln erfolgen.

Betrieb

1 Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung
Flüssiggasanlage Wiederkehrende Prüfung durch wen?
Aufstellung, Dichtheit tägliche Kontrolle Fachkundiger (Benutzer)
§ 2 (5) BetrSichV
gesamte Anlage mind. alle 2 Jahre zur Prüfung befähigte Person
§ 2 (6) BetrSichV

2 Richtwerte für einen Flammstrahlgang
Brennerart Brennerbreite mm Acetylen l/h Sauerstoff l/h
Handbrenner 50
100
150
200
250
300
1000
2000
3000
4000
5000
6000
1250
2500
3750
5000
6250
7500
Maschinenbrenner 500
750
5000
7000
6250
10000

Schutzzone

Zusätzliche Hinweise für den Brandschutz

Prüfungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

 

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
TRGS 407 Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

07/2019