GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Arbeitsmittel > B 236
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Gefährdungen

Bolzen

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Mindestabstände von Setzbolzen
  Werkstoff
Mauerwerk Beton, Stahlbeton Stahl
Mindestabstände der Setzbolzen untereinander 10facher Bolzenschaft-Ø 10facher Bolzenschaft-Ø 5facher Bolzenschaft-Ø
Mindestabstände zu freien Kanten 5 cm 5 cm 3facher Bolzenschaft-Ø

Zusätzliche Hinweise

Prüfungen

Antrieb Bolzen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Zulassungszeichen

Zulassungszeichen

Prüfzeichen

Prüfzeichen

Beschäftigungsbeschränkungen

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Beschussverordnung
2. Sprengstoffverordnung
DGUV Vorschrift 56 Arbeiten mit Schussapparaten
DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
Sprengstofflager-Richtlinie 410 „Aufbewahrung kleiner Mengen“

07/2015