Mobile Baukompressoren |
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Gefährdungen
- Lärmbelastung im Indoorbetrieb.
- Zerbersten des Druckbehälters aufgrund innerer Korrosion oder Manipulation des Überdruckventils.
- Quetschgefahr durch Demontage der Sicherheitsabdeckungen.
- Berühren von heißen Bauteilen.
- Vergiftungsgefahr bei Verwendung von kraftstoffbetriebenen Kompressoren in Räumen.
Allgemeines
- Nur CE gekennzeichnete, mit einem Fabrikschild
versehene Geräte verwenden und standsicher aufstellen. Das Fabrikschild enthält alle notwendigen Angaben, die für die Benutzung wichtig sind, z. B. den zulässigen Betriebsüberdruck und den Rauminhalt des Druckbehälters.
Schutzmaßnahmen
- Schallreduzierte Kompressoren verwenden.
- Auf funktionsfähige Sicherheitsventile
und Druckmessgeräte
(Manometer) achten.
- Sicherheitsventile sind gegen Überschreiten des Betriebsdruckes fest eingestellt und verplombt.
- Sicherheitsventile nicht durch Absperreinrichtungen unwirksam machen.
- Sicherheitsventile und Druckmessgeräte gegen Beschädigungen schützen.
- Ablassventile – z. B. für das Entfernen von Kondenswasser – regelmäßig betätigen und auf Wirksamkeit überprüfen.
- Verkleidung beweglicher Antriebsteile (Keilriemen, Zahnräder usw.) nicht entfernen
.
- Verdichter so aufstellen, dass die Ansaugung von leicht entzündlichen und entzündlichen Gasen und Dämpfen ausgeschlossen ist.
- Kompressoren nur von unterwiesenen Personen bedienen lassen.
- Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten an Kompressoren nur von zugelassenen Fachbetrieben ausführen lassen.
Zusätzliche Hinweise
Elektrisch betriebene Kompressoren
- Nur über einen besonderen Speisepunkt anschließen, z. B. Baustromverteiler oder PRCDS mit Fehlerstromschutzschalter (RCD).
Kraftstoffbetriebene Kompressoren
- Ausschließlich mit Katalysator bzw. Rußpartikelfilter betreiben.
- Nur im Freien verwenden.
Prüfgruppe | Druckinhaltsprodukt (bar x l) mit Druck PS > 0,5 bar | Wiederkehrende Prüfungen | Innere Prüfungen | Festigkeits- prüfungen |
GIP | 0 < PS x V ≤ 50 | Zur Prüfung befähigte Person | Legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest | |
I, II | 50 < PS x V ≤ 200 | Zur Prüfung befähigte Person | Legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest |
Prüfungen
- Nur Kompressoren verwenden, die vor der ersten Inbetrieb - nahme geprüft wurden (beauftragt vom Hersteller/Lieferanten oder Arbeitgeber). Wer diese Prüfung machen muß (zur Prüfung befähigte Person oder zugelassene Überwachungsstelle) richtet sich nach der Größe des Behälters (Volumen V) und dem zulässigen Betriebsüberdruck PS.
- Für Kompressoren bis einschließ lich 1000 barLiter sind die Prüffristen für wieder - kehrende Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsver - ordnung unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben zu ermitteln.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Verordnung über einfache Druckbehälter – Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
BGV A1 /DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln TRLV Lärm
Verordnung über einfache Druckbehälter – Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
BGV A1 /DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln TRLV Lärm
09/2021