Airless-Farbspritzgeräte |
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Gefährdungen
- Durch unsachgemäße Ver - wendung können durch den Farbstrahl schwere Verletzungen und Infektionen auftreten.
- Haut kontakt und Einatmen von Beschichtungsstoffen können schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Allgemeines
- Das Spritzgerät steht so lange unter Druck, bis der elektrische Antrieb bei elektrisch betriebenen Anlagen abgeschaltet und der Druck durch Öffnen der Pistole abgebaut wird.
Schutzmaßnahmen
- Pistole nicht auf Personen richten.
- Hand und Finger nicht vor die Düse halten.
- Bei Arbeitsunterbrechungen
Abzugshahn der Pistole mit
Sicherungshebel feststellen
.
- Darauf achten, dass alle Zubehörteile für den Maximaldruck zugelassen sind.
- Angaben der Hersteller beachten hinsichtlich:
- maximaler Schlauchlänge,
- minimalen Abstandes zwischen Gerät und Pistole,
- Flammpunkt der zu verarbeitenden Materialien.
- Vor Inbetriebnahme des Gerätes sämtliche Schlauchverbindungen nachziehen, die sich eventuell beim Transport gelöst haben können.
- Schläuche nur vom Fachpersonal einbinden lassen.
- Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten
sowie bei Düsenwechsel Druckabbau vornehmen und unter Beachtung folgender Maßnahmen
durchführen:
- Pistolenabzug sichern,
- Betriebsschalter auf AUS schalten,
- Stecker herausziehen,
- Pistolenabzug entsichern und Pistole in Metallbehälter entleeren. Wichtig: Metallkontakt zwischen Pistole und Behälter herstellen,
- Pistolenabzug sichern,
- Druckentlastungshahn öffnen, Material ablassen,
- Druckentlastungshahn geöffnet lassen bis zum nächsten Arbeitsvorgang.
- Beim Verarbeiten wasserverdünnbarer Beschichtungsstoffe, deren Aerosole gesundheitsschädlich sind, Atemschutz mit Partikel filter P2 oder filtrierende Halbmasken FF P2 benutzen.
- Beim Entstehen giftiger Aerosole Atemschutz mit Partikelfilter P3 oder filtrierende Halbmasken FF P3 benutzen.
- Werden lösemittelverdünnbare Beschichtungsstoffe verarbeitet, Atemschutz mit Gasfilter A2 benutzen.
- In Einzelfällen können auch Kombinationsfilter verwendet werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Regel 109-013 Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Regel 109-013 Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
07/2015