Es kann zu Schnittverletzungen, einer Schädigung des Gehörs und Verletzungen durch einen Rückschlag des Werkstückes kommen.
Das Einatmen freigesetzter gesundheitsschädlicher Stäube kann zu einer Erkrankung der Atemwege führen.
Schutzmaßnahmen
Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Unterweisung anhand der Betriebsanweisung durchführen.
Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen und einsetzen. Der Abstand zum Zahnkranz darf höchstens 8 mm betragen. Spaltkeileinstellung ca. 2 mm unter der höchsten Sägezahnspitze.
Beim Verdecktschneiden und Nuten sowie beim Einsatz eines Vorschubapparates darf der Spaltkeil nicht entfernt werden .
Schutzhaube auf Werkstückdicke einstellen .
Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben .
Hilfseinrichtungen auch bei
Einzelstücken benutzen, z. B.
Tischverlängerung zum Schneiden langer Werkstücke,
Niederhalter (Klemmschuh) zum Besäumen,
Parallelanschlag ,
Winkelanschlag zum Schneiden kurzer Werkstücke und für Querschnitte,
Schiebestock zum Schneiden schmaler Werkstücke (Breite < 120 mm),
Rückschlagklotz und Begrenzungsklotz beim Einsetzschneiden,
Schiebeholz zum Schneiden schmaler Leisten,
Abweisleiste zum Abweisen von Werkstückabschnitten vom Sägeblatt,
Vorrichtung mit Druckfeder zum Schneiden von Dreikantleisten,
Keilschneidlade zum Schneiden von Keilen,
möglichst vordere und hintere Sägehilfe verwenden. Dabei den Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstücks vermieden wird.
Beim Sägeblattwechsel
Bedienungsanleitung des Herstellers
beachten.
Bei Schnitten mit geneigtem Sägeblatt vergrößerte Schutzhaube verwenden .
Schmale Werkstücke mit
Schiebestock bis hinter den
Spaltkeil durchschieben.
Beim Querschneiden kurzer
Werkstücke aufsteigenden Teil
des Zahnkranzes durch Abweisleiste
sichern .
Beim Querschneiden von kurzen
Werkstücken mit Parallelanschlag
darf dieser maximal bis
Vorderkante Sägeblatt eingestellt
sein (verkürzter Anschlag).
Soweit vom Hersteller die Nutzung
von Nutwerkzeugen zugelassen
ist, dem Werkzeug angepasste
Tischeinlage benutzen.
Beim Einsetzschneiden Werkstück
nicht verkanten; Rückschlagsicherung
anbringen, z. B.
Queranschlag, Rückschlagklotz.
Tischeinlage auswechseln,
wenn beiderseits der Schnittfuge
ein Spalt von > 3 mm bei einem Sägeblattdurchmesser bis zu 500 mm,
ein Spalt von > 5 mm bei einem Sägeblattdurchmesser von mehr als 500 mm vorhanden ist.
Nur Tischeinlagen aus leicht zerspanbarem Material benutzen.
Standplatz beim Arbeiten seitlich vom Risikobereich.
Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.
Beim Werkstückvorschub
Hände flach auf das Werkstück
legen, Finger nicht spreizen.
Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.
Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern. Hinweis: Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.
Zusätzliche Hinweise für
Kreissägeblätter
Nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind.
Bei Verbundkreissägeblättern
muss zusätzlich die höchstzulässige
Drehzahl angegeben
sein. Angegebene Drehzahl
nicht überschreiten.
Lärmarme Sägeblätter
benutzen.
Beschädigte Sägeblätter, z. B.
solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken aussortieren.
Keine Sägeblätter aus hoch
legiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) verwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche über 15 Jahre
dürfen nur unter Aufsicht eines
Fachkundigen und wenn es die
Berufsausbildung erfordert an
Tisch- und Formatkreissägemaschinen arbeiten.
Jugendliche unter 15 Jahre
dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.