Tisch- und Formatkreissägen |
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Gefährdungen
- Es kann zu Schnittverletzungen, einer Schädigung des Gehörs und Verletzungen durch einen Rückschlag des Werkstückes kommen.
- Das Einatmen freigesetzter gesundheitsschädlicher Stäube kann zu einer Erkrankung der Atemwege führen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung durchführen.
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
- Spaltkeil
nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen und einsetzen. Der Abstand zum Zahnkranz darf höchstens 8 mm betragen. Spaltkeileinstellung ca. 2 mm unter der höchsten Sägezahnspitze.
- Beim Verdecktschneiden und Nuten sowie beim Einsatz eines Vorschubapparates darf der Spaltkeil nicht entfernt werden
.
- Schutzhaube auf Werkstückdicke einstellen
.
- Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben
.
- Hilfseinrichtungen auch bei
Einzelstücken benutzen, z. B.
- Tischverlängerung zum Schneiden langer Werkstücke,
- Niederhalter (Klemmschuh) zum Besäumen,
- Parallelanschlag
,
- Winkelanschlag zum Schneiden kurzer Werkstücke und für Querschnitte,
- Schiebestock
zum Schneiden schmaler Werkstücke (Breite < 120 mm),
- Rückschlagklotz und Begrenzungsklotz beim Einsetzschneiden,
- Schiebeholz zum Schneiden schmaler Leisten,
- Abweisleiste
zum Abweisen von Werkstückabschnitten vom Sägeblatt,
- Vorrichtung mit Druckfeder zum Schneiden von Dreikantleisten,
- Keilschneidlade zum Schneiden von Keilen,
- möglichst vordere
und hintere
Sägehilfe verwenden. Dabei den Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstücks vermieden wird.
- Beim Sägeblattwechsel Bedienungsanleitung des Herstellers beachten.
- Bei Schnitten mit geneigtem Sägeblatt vergrößerte Schutzhaube verwenden
.
- Schmale Werkstücke mit
Schiebestock
bis hinter den Spaltkeil durchschieben.
- Beim Querschneiden kurzer
Werkstücke aufsteigenden Teil
des Zahnkranzes durch Abweisleiste
sichern
.
- Beim Querschneiden von kurzen Werkstücken mit Parallelanschlag darf dieser maximal bis Vorderkante Sägeblatt eingestellt sein (verkürzter Anschlag).
- Soweit vom Hersteller die Nutzung von Nutwerkzeugen zugelassen ist, dem Werkzeug angepasste Tischeinlage benutzen.
- Beim Einsetzschneiden Werkstück nicht verkanten; Rückschlagsicherung anbringen, z. B. Queranschlag, Rückschlagklotz.
- Tischeinlage auswechseln,
wenn beiderseits der Schnittfuge
- ein Spalt von > 3 mm bei einem Sägeblattdurchmesser bis zu 500 mm,
- ein Spalt von > 5 mm bei einem Sägeblattdurchmesser von mehr als 500 mm vorhanden ist.
- Nur Tischeinlagen aus leicht zerspanbarem Material benutzen.
- Standplatz beim Arbeiten seitlich vom Risikobereich.
- Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.
- Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen.
- Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.
- Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
Hinweis: Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.
Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter
- Nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind.
- Bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein. Angegebene Drehzahl nicht überschreiten.
- Lärmarme Sägeblätter benutzen.
- Beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken aussortieren.
- Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) verwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Tisch- und Formatkreissägemaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN ISO 19085-5 Formatkreissägemaschinen
DIN EN ISO 19085-9 Tischkreissägemaschinen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN ISO 19085-5 Formatkreissägemaschinen
DIN EN ISO 19085-9 Tischkreissägemaschinen
07/2021