Kappsägen/Zugsägen |
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Gefährdungen
- Es kann zu Schnittverletzungen und einer Schädigung des Gehörs kommen.
- Das Einatmen freigesetzter gesundheitsschädlicher Stäube kann zu einer Erkrankung der Atemwege führen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung
- Gehörschutz
und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
- Der zum Schneiden erforderliche Teil des Sägeblattes muss
in der Ausgangsstellung verkleidet
sein, z. B. durch Pendelschutzhauben
.
- Bewegliche Zahnkranzverdeckungen müssen in der Ausgangsstellung verriegelt sein.
- Sägeblätter müssen bis auf
die größtmögliche Schnitthöhe
durch feste Schutzhauben
verkleidet sein
.
- Werkstückanschlag so einrichten, dass der Spalt zum Durchtritt des Sägeblattes so schmal wie möglich ist. Der Werkstückanschlag muss über die gesamte Tischlänge reichen.
- Bei Maschinen, die von hinten
schneiden, muss
- die Schneidebene verdeckt sein,
- das Sägeblatt in Ruhestellung hinter der Werkstückanlage verdeckt liegen.
- Bei langen Werkstücken Kippgefahr durch zusätzliche Auflage der Werkstücke verhindern.
- Maschine nur mit wirksamer
Absaugung min. Staubklasse M betreiben
.
- Auf sichere Hand- bzw. Fingerhaltung achten.
Achtung: Besondere Vorsicht bei Gehrungsschnitten. - Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.
- Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.
Zusätzliche Hinweise für Maschinen mit kraftbetriebenem Vorschub
- Nur Maschinen benutzen, bei
denen während des Werkzeugvorschubes
ein Hineingreifen in
die Schneidebene vermieden
wird, z. B. Maschinen mit Zweihandschaltungen
.
- Zweihandschaltungen müssen
unmittelbar neben dem
Schneidbereich liegen und so
angeordnet, beschaffen und
gestaltet sein, dass
- für die Betätigung beide Hände erforderlich sind,
- die Bedienelemente während des gesamten Arbeitsganges betätigt werden müssen,
- beim Loslassen auch nur eines Bedienelementes der Werkzeugvorschub unterbrochen und umgekehrt wird,
- für jeden Arbeitsgang die Bedienelemente erneut betätigt werden müssen.
- Werkstücke mit Festhaltevorrichtungen
gegen Ausweichen
sichern, z. B. durch Niederhalter,
Spannzylinder
.
- Darauf achten, dass Maschinen nach dem Sägevorgang vollständig in die Ausgangsstellung zurückgehen und dort selbsttätig festgehalten werden.
Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter
- Nur Sägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind.
- Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) verwenden.
- Lärmarme Sägeblätter benutzen.
- Nur Sägeblätter mit negativem Spanwinkel ≤ 5° verwenden.
- Beschädigte Sägeblätter, z. B. solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken, aussortieren.
- Bei Verbundkreissägeblättern muss zusätzlich die höchstzulässige Drehzahl angegeben sein. Angegebene Drehzahl nicht überschreiten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Kappsägen, Zugsägen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN 1870-03
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN 1870-03
07/2021