Bandsägen |
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Gefährdungen
- Es kann zu Schnittverletzungen kommen und bei einem Verkanten des Werkstücks kann das Bandsägeblatt reißen und Verletzungen verursachen.
- Es kann zu einer Schädigung des Gehörs kommen.
- Das Einatmen freigesetzter gesundheitsschädlicher Stäube kann zu einer Erkrankung der Atemwege führen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
Sägeblattführungen einstellen:
- Seitenführung bis dicht an den Zahngrund heranstellen,
- Rückenrolle auf ca. 0,5 mm Abstand zum Sägeblatt einstellen. Die Rückenrolle soll nur während des Schneidvorganges mitlaufen.
- Höhenverstellbare Verdeckung
entsprechend dem zu bearbeitenden
Werkstück einstellen
.
- Darauf achten, dass das Sägeblatt bis auf den zum Schneiden benötigten Teil verkleidet ist.
- Sägeblattdicke in Abhängigkeit vom Rollendurchmesser auswählen (ca. 1/1000 des Rollendurchmessers).
- Schmale Sägeblätter nur zum Bogenschneiden benutzen.
- Beim Werkstückverschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen.
- Werkstück nicht zurückziehen, weil hierdurch das Sägeblatt von den Rollen ablaufen kann.
- Werkstücke so vorschieben, dass sich die Schnittfuge nicht schließt.
- Bei Hochkantquerschnitten immer die untere Kante dem Sägeblatt zuerst zuführen.
- Hilfseinrichtungen auch bei
Einzelstücken benutzen, z. B.
- Tischverlängerungen beim Auftrennen
langer Werkstücke
,
- Anschlag
und Anlagewinkel
zum seitlichen Abstützen langer und hoher Werkstücke,
- Keilstütze zum Schneiden von
Rundhölzern
,
- Vorrichtung zum Schneiden von Dreiecksleisten,
- Keilschneidlade zum Schneiden von Keilen,
- Zuführholz oder Schiebestock zum Vorschieben schmaler Werkstücke
.
- Tischverlängerungen beim Auftrennen
langer Werkstücke
- Tischeinlage auswechseln,
- wenn sie nicht mehr mit der Tischoberfläche bündig ist,
- wenn beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von > 3 mm vorhanden ist.
- Nur Tischeinlagen aus Holz oder Kunststoff benutzen.
- Bandspannung beobachten und Bandsägeblatt ggf. nachspannen.
- Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben
.
- Absaugung möglichst direkt unter dem Tisch nahe der Schneidstelle anbringen (Tischeinlage mit Löchern).
- Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.
- Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten; nachlaufendes Sägeblatt verdecken.
- Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
Zusätzliche Hinweise für Bandsägeblätter
- Keine rissigen Sägeblätter verwenden.
- Nur gleichmäßig geschränkte und scharfe Sägeblätter verwenden. Bei Bandsägeblättern, die stumpf sind, Schärf- und Schränkfehler haben, besteht Rissgefahr.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Bandsägemaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN 1807-1
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN 1807-1
07/2021