Hobelmaschinen |
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Gefährdungen
- Es kann zu Verletzungen durch Rückschlag des Werkstückes und zu einer Schädigung des Gehörs kommen.
- Es kann zu Schnittverletzungen kommen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Nur Hobelmessersätze mit gleichen Abmessungen und gleichem Gewicht einsetzen (Unwuchtgefahr).
- Gleichmäßigen Messerüberstand gegebenenfalls mit Lehre einstellen.
- Hobelmesser vor dem Einbau reinigen.
- Auf formschlüssige Hobelmesserbefestigung achten, wenn die Messerwellenbreite geringer als der dreifache Durchmesser des Schneidenflugkreises ist.
- Befestigungsschrauben nur mit zugehörigem Werkzeug in der Reihenfolge von der Mitte nach außen anziehen.
- Vor jedem Messerwechsel und vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschinen gegen Einschalten sichern.
- Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben
.
- Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.
- Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.
Zusätzliche Hinweise für Abrichthobelmaschinen
- Hobelmesserwellen in Klappenbauweise sind unzulässig.
- Beim Einsetzen der Messer auf
max. 1,1 mm Schneidenüberstand
achten
.
- Einspanntiefe von nachschleifbaren Hobelmessern mit kraftschlüssiger Befestigung gemäß Herstellerangabe. Bei Hobelmessern ohne Angabe der Einspanntiefe mindestens 15 mm.
- Abstand zwischen Schneidenflugkreis
und Tischlippen höchstens
5 mm
.
- Nicht zum Arbeitsgang erforderliche
Messerwellenteile vor
und hinter dem Anschlag durch
Schutzeinrichtungen, z. B.
schwenkbare Messerwellenverdeckungen
, Klappenverdeckungen oder Schutzbrücke
, verdecken.
- Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen. Werkstückkanten nicht umfassen.
- Fügeleiste und Hilfsanschlag zum Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke benutzen.
- Abrichten kurzer Werkstücke
(Erfahrungswert < 40 cm):
- Schiebeholz bei Maschinen mit Schutzbrücke,
- Zuführlade bei Maschinen mit Klappen- und Schwingschutz.
- Einsetzarbeiten nur mit Rückschlagsicherung ausführen.
Zusätzliche Hinweise für Dickenhobelmaschinen
- Antriebselemente und Messerwelle gegen Berührung sichern.
- Werkstückrückschläge durch intakte Greiferrückschlagsicherungen verhindern. Greifer müssen frei beweglich und dürfen nicht abgenutzt sein.
- Falls die Werkstücke unterschiedlich dick sind, dürfen bei starren Einzugswalzen und Druckbalken nur zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden. Dabei sind die Werkstücke an den Außenseiten der Einschuböffnung zuzuführen. Bei Maschinen mit Gliedereinzugswalzen und Gliederdruckbalken dürfen mehrere Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden.
- Bei Störungen nicht in den Rückschlagbereich hineinsehen.
Zusätzliche Hinweise für Handhobelmaschinen
- Auf sichere Werkstückauflage achten.
- Sicheren Standplatz einnehmen.
- Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung verwenden.
- Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
- Maschine stets mit beiden Händen führen.
Zusätzliche Hinweise für kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen
- Aufgeklappte Tische gegen Zurückfallen sichern.
- Bei Verwendung als Dickenhobelmaschine Abdeckung montieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an den Hobelmaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN 859
DIN EN 860
DIN EN ISO 19085-7 Abrichthobel, Dickenhobel, kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN 859
DIN EN 860
DIN EN ISO 19085-7 Abrichthobel, Dickenhobel, kombinierte Abricht- und Dickenhobelmaschinen
07/2021