Fräsmaschinen |
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Gefährdung
- Es kann zu Verletzungen durch Rückschlag des Werkstückes und zu einer Schädigung des Gehörs kommen.
- Es kann zu Schnittverletzungen kommen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Nur mit "Handvorschub", "BG-TEST" bzw. "MAN" gekennzeichnete Werkzeuge mit Schneidenüberstand von max. 1,1 mm verwenden
.
- Die auf dem Fräswerkzeug
angegebene höchstzulässige
Drehzahl
oder der angegebene Drehzahlbereich darf nicht überschritten werden.
Bei angegebenem Drehzahlbereich darf die untere Drehzahlgrenze nicht unterschritten werden.
- Einstellarbeiten nur bei Werkzeugstillstand mit Messwinkel oder Messuhr durchführen.
- Auf scharfe Werkzeuge und saubere, fettfreie Spannflächen achten.
- Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben
.
- Beim Fräsen geschweifter oder kurzer Werkstücke mit Anlaufring oder Bogenfräsanschlag spezielle Absaughaube verwenden.
- Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.
- Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen.
- Auch bei kurzer Unterbrechung Maschine abschalten.
- Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
Zusätzliche Hinweise für Tischfräsmaschinen
- Drehzahl nach Werkzeug und Arbeitsgang wählen.
- Fräswerkzeug möglichst tief einspannen.
- Bei Maschinen mit Rechts-/Linkslauf vor Aufsetzen der Fräsdornmutter Verdrehsicherung einsetzen.
- Fräserdorne mit Oberlagerzapfen nur mit Oberlager benutzen.
- Tischöffnungen durch Einlegeringe dem Werkzeugdurchmesser anpassen.
- Fräswerkzeug vor dem Anschlag
verdecken
.
- Hintere und obere Werkzeugverdeckung
schließen
.
- Fräsanschlaghälften so dicht
wie möglich an das Werkzeug
heranstellen und sicher befestigen
.
- Bei Bearbeitung kurzer Werkstücke Anschlaghälften überbrücken.
- Hilfseinrichtungen benutzen:
- Schutzkasten mit Winkelbrett für Schlitz- und Zapfenschneidarbeiten,
- Druckkämme und Tischverlängerungen für das Fräsen langer Werkstücke.
- Werkzeugverdeckung entsprechend der Werkstückhöhe anbringen. Faustregel: Abstand zum Schneidenflugkreis gleich Werkstückdicke, mindestens jedoch 15 mm.
- Das Arbeiten mit dem Vorschubapparat ist auch „Handvorschub“.
- Vorschubapparat
leicht gegen Vorschubrichtung geneigt einstellen (Neigung ca. 5°). Öffnung zum Anschlag möglichst gering halten.
- Beim Einsetzfräsen den Werkstückabmessungen
angepasste Rückschlagsicherung verwenden
. Für kurze Werkstücke zusätzlich Spannlade
benutzen.
- Beim Fräsen schmaler Querseiten Werkstück nur mit Schiebeholz zuführen. Lange Werkstücke gegen Kippen sichern.
- Werkstücke mit kleinem Querschnitt nur mit Zuführlade bearbeiten.
- Zum Fräsen schmaler Nuten
Nutfräser
verwenden (keine Kreissägeblätter).
- Beim Probefräsen nie ohne Schutzvorrichtung arbeiten.
- Nur geeignete Werkzeuge verwenden,
die mit der Aufschrift
„MAN“ bzw. „Handvorschub“
und ggf. mit dem „BG-TEST“-Prüfzeichen
gekennzeichnet sind.
Zusätzliche Hinweise für Handfräsmaschinen
- Werkstück gegen Verschieben sichern.
- Hilfsanschläge zur sicheren Maschinenführung benutzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Fräsmaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an den Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN ISO 19085-6 Einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DIN EN ISO 19085-6 Einspindelige senkrechte Tischfräsmaschinen
07/2021