Es kann zu Schnittverletzungen
und einer Schädigung des Gehörs kommen.
Schutzmaßnahmen
Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen .
Das Sägeblatt oder das aufgespannte Fräswerkzeug muss in der Ausgangsstellung bis auf die Austrittsöffnung verkleidet sein .
Nach dem Schnitt muss das Werkzeug von selbst in die Ausgangsstellung zurückkehren und dort selbsttätig gehalten werden.
Lässt sich das Sägeaggregat um mehr als 45° schwenken, muss zusätzlich ein Sicherheitsbügel zur Umwehrung des Sägeblattes vorhanden sein.
Ausschlag des Sägeaggregats
auf Tischbreite begrenzen. Ausnahme: Es ist ein Sicherheitsbügel vorhanden, der eine gefährliche Annäherung von Personen verhindert.
Laufwagen vor Beginn des Sägeganges feststellen .
Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben .
Auch bei kurzen Unterbrechungen
Maschine abschalten.
Zusätzliche Hinweise für Maschinen mit kraftbetriebenem Vorschub bei Abbundkreissägen
Nur Maschinen benutzen, bei
denen während des Werkzeugvorschubes
ein Hineingreifen in
die Schneidebene vermieden
wird, z. B. Maschinen mit Zweihandschaltungen
oder Vorschubauslösung
mittels Fußschalter.
Zweihandschaltungen müssen
unmittelbar neben dem Schneidbereich
liegen und so angeordnet,
beschaffen und gestaltet
sein, dass
für die Betätigung beide
Hände erforderlich sind,
die Bedienelemente während
des gesamten Arbeitsganges
betätigt werden müssen,
beim Loslassen auch nur eines
Bedienelementes der Werkzeugvorschub
unterbrochen
und umgekehrt wird,
für jeden Arbeitsgang die Bedienelemente
erneut betätigt
werden müssen.
Fußschalter mehr als 1,80 m
von der Schneidebene entfernt anordnen.
Es dürfen sich keine weiteren
Personen im Arbeitsbereich aufhalten.
Werkstücke mit Festhaltevorrichtungen
gegen Ausweichen
sichern, z. B. durch Niederhalter,
Spannzylinder .
Darauf achten, dass Maschinen nach dem Sägevorgang vollständig in die Ausgangsstellung zurückgehen und dort selbsttätig gehalten werden.
Eng anliegende Kleidung tragen.
Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
Zusätzliche Hinweise für automatisch arbeitende Abbundanlagen
Steuerung der Anlage nur von
einem Schaltpult aus.
Zugriff bzw. Zugang zum
Bereich der Abbundanlage verhindern, z. B. durch
den Zugangsbereich ausfüllende Schwenkschleuse mit elektrischer Verriegelung,
den Zugangsbereich ausfüllende Abfallbox mit elektrischer Verriegelung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Abbundkreissägemaschinen und Abbundanlagen arbeiten.
Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.