Abbundkreissägen
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Gefährdung
- Es kann zu Schnittverletzungen und einer Schädigung des Gehörs kommen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen
.
- Das Sägeblatt oder das aufgespannte Fräswerkzeug muss in der Ausgangsstellung bis auf die Austrittsöffnung verkleidet sein
.
- Nach dem Schnitt muss das Werkzeug von selbst in die Ausgangsstellung zurückkehren und dort selbsttätig gehalten werden.
- Lässt sich das Sägeaggregat um mehr als 45° schwenken, muss zusätzlich ein Sicherheitsbügel zur Umwehrung des Sägeblattes vorhanden sein.
- Ausschlag des Sägeaggregats
auf Tischbreite begrenzen.
Ausnahme: Es ist ein Sicherheitsbügelvorhanden, der eine gefährliche Annäherung von Personen verhindert.
- Laufwagen vor Beginn des Sägeganges feststellen
.
- Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben
.
- Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.
Zusätzliche Hinweise für Maschinen mit kraftbetriebenem Vorschub bei Abbundkreissägen
- Nur Maschinen benutzen, bei
denen während des Werkzeugvorschubes
ein Hineingreifen in
die Schneidebene vermieden
wird, z. B. Maschinen mit Zweihandschaltungen
oder Vorschubauslösung mittels Fußschalter.
- Zweihandschaltungen müssen
unmittelbar neben dem Schneidbereich
liegen und so angeordnet,
beschaffen und gestaltet
sein, dass
- für die Betätigung beide Hände erforderlich sind,
- die Bedienelemente während des gesamten Arbeitsganges betätigt werden müssen,
- beim Loslassen auch nur eines Bedienelementes der Werkzeugvorschub unterbrochen und umgekehrt wird,
- für jeden Arbeitsgang die Bedienelemente erneut betätigt werden müssen.
- Fußschalter mehr als 1,80 m von der Schneidebene entfernt anordnen.
- Es dürfen sich keine weiteren Personen im Arbeitsbereich aufhalten.
- Werkstücke mit Festhaltevorrichtungen
gegen Ausweichen
sichern, z. B. durch Niederhalter,
Spannzylinder
.
- Darauf achten, dass Maschinen nach dem Sägevorgang vollständig in die Ausgangsstellung zurückgehen und dort selbsttätig gehalten werden.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
Zusätzliche Hinweise für automatisch arbeitende Abbundanlagen
- Steuerung der Anlage nur von einem Schaltpult aus.
- Zugriff bzw. Zugang zum
Bereich der Abbundanlage verhindern, z. B. durch
- den Zugangsbereich ausfüllende Schwenkschleuse mit elektrischer Verriegelung,
- den Zugangsbereich ausfüllende Abfallbox mit elektrischer Verriegelung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Abbundkreissägemaschinen und Abbundanlagen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
07/2021