Langbandschleifmaschine |
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Gefährdungen
- Durch Berühren des Schleifbandes besteht Verletzungsgefahr der Hände und das Gehör kann geschädigt werden. Bei Holzstäuben besteht die Gefahr von Atemwegserkrankung.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Holzstaubgeprüfte Maschinen verwenden. Wenn erforderlich Atemschutz tragen.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Schleiftischhöhe entsprechend der Werkstückdicke einstellen.
- Besonders bei kleinen Werkstücken
in der Nähe der Absaugöffnung schleifen
.
- Beschädigte Schleifbänder unverzüglich austauschen.
- Spannung des Schleifbandes regelmäßig überprüfen.
- Maschinen nur mit wirksamer
Absaugung betreiben
.
- Staubansammlungen im Maschinenbereich beseitigen.
Zusätzliche Hinweise zur Staubabsaugung
- Wirksamkeit der Absauganlage regelmäßig überprüfen.
- Umlenkrollen sind am Umfang zu verdecken.
- Speichenräder müssen ausgekleidet sein.
- Den Schleiftisch nur am Führungsrohr führen
.
- Das Schleifband muss am
Umfang und an den Kanten bis
auf den Arbeitsbereich verkleidet sein
.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 553 Holzstaub
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
07/2021