Kettenstemm-Maschinen |
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Gefährdungen
- Es kann zu Schnittverletzungen und einer Schädigung des Gehörs kommen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
- Gehörschutz, Schutzbrille und Sicherheitsschuhe benutzen, ggf. Lärm bereich kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Auf Verdeckung des Kettenantriebs achten
.
- Spannung der Fräsketten überprüfen und auf wirksame Schmierung achten. Fräsketten rechtzeitig nachschärfen.
- Auf ebene Werkstückauflage achten. Kippgefährdete Werkstücke zusätzlich einspannen.
- Auf sicheren Standplatz des Beschäftigten achten.
- Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.
- Vor Arbeitsplatzwechsel und vor dem Ablegen der Maschine Stillstand abwarten.
- Vor dem Wechsel der Fräskette und bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Netzstecker ziehen.
- Funktionsfähigkeit der Schlittensicherung regelmäßig überprüfen.
- Maschine stets mit beiden Händen führen.
Zusätzliche Hinweise für Kettenstemmer mit Schlitzgarnitur
- Schlitzgarnitur
und Führungsgestell
nach Herstellerangaben verwenden.
- Werkstück gegen Wegrutschen, Umkippen und Hochwippen sichern, z. B. durch Spannzwingen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Kettenstemm-Maschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV-Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
07/2021