Handbetriebene
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Gefährdungen
- Beim Umgang mit Scheren kann es zu Schnittverletzungen und Verletzungen durch Anstoßen an vorstehenden oder sich selbsttätig bewegenden Maschinenteilen kommen.
Schutzmaßnahmen
- Maschinen sicher und leicht zugänglich aufstellen.
- Zulässige Schnittleistung beachten, verschlissene Messer austauschen.
- Geeignete Blechhebezeuge verwenden.
- Arbeitsplatz von Abfällen freihalten.
- Bei der Handhabung von Blechen schnittfeste Handschuhe tragen.
Zusätzliche Hinweise
Schlagscheren
- Gegengewicht am Messerbalken so ausbalancieren und
unverschiebbar feststellen, dass
das bewegliche Obermesser
nicht selbsttätig niedergehen
kann
.
- Schnittlinie auf ganzer Länge
durch Schutzleiste oder Balkenniederhalter
abdecken
.
Handhebelscheren und Handhebelstanzen
- Hochgestellte Hebel in Ruhestellung
und gegen unbeabsichtigtes Herabfallen sichern
.
- Bei der Aufstellung von Hebelscheren auf eventuelle Quetsch- und Scherstellen, auch während des Schneidvorganges, achten.
- Werkstück durch Niederhalter gegen Hochkanten sichern.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Information 209-019 Sicherheit bei der Blechverarbeitung
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Information 209-019 Sicherheit bei der Blechverarbeitung
07/2019