Metallsägen |
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Gefährdungen
- Durch wegfliegende Teile von Werkstücken und Sägeblatt kann es zu Schnittverletzungen kommen.
- Die Lärmbelastung kann zu Gehörschäden führen.
Schutzmaßnahmen
- Sägeblätter bis auf den
zum Sägen benötigten Teil verkleiden
.
- Zu sägende Teile fest einspannen
.
- Lange Werkstücke unterstützen.
- Nicht am laufenden Sägeblatt vorbeigreifen.
- Beschädigte Sägeblätter sofort auswechseln.
- Keine weichen Materialien (z. B. ausgeglühte Kupferrohre) sägen.
- Hand-Maschinensäge nur nach völligem Stillstand ablegen.
- Handfeger zur Spänebeseitigung benutzen.
- Niemals Handschuhe beim Sägevorgang tragen.
- Gehörschutz verwenden.
- Beim Sägen in Augenhöhe und über dem Kopf Schutzbrille benutzen.
Zusätzliche Hinweise bei der Verwendung von Kühlschmierstoffen
- Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden.
- Bei der Verwendung von wassergemischten Kühlschmierstoffen, z. B. Emulsionen, Nitritgehalt und pH-Wert mindestens wöchentlich überprüfen.
- Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutz tragen, wenn die Kleidung benetzt werden kann, auch Schutzschürzen benutzen. Hautschutzmittel verwenden.
- Nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und fachgerecht als Sonderabfall entsorgen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert mit Metallsägen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 109-003 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
Betriebssicherheitsverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 109-003 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
07/2021