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Hochbau > Umsetzungshilfen > Bausteine > Arbeitsmittel > B 274
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stationäre Arbeitsplätze

Handtrennschleifmaschinen

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Anforderung an die Kennzeichnung (beispielhafte Darstellung)

Anforderung an die Kennzeichnung (beispielhafte Darstellung)

Gefährdungen

Kennzeichnung

Ordnungsgemäß aufgespannte Trennscheibe bis 230 mm Außendurchmesser

Ordnungsgemäß aufgespannte Trennscheibe bis 230 mm Außendurchmesser

Schutzmaßnahmen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV-Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Information 209-002 Schleifen

07/2021