Grundierungen
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Gefährdungen
- Epoxid- und polyurethanhaltige Grundierungen, Klebstoffe und Versiegelungen haben sensibilisierende Eigenschaften und können die Haut und die Atemwege schädigen.
- Bei Verarbeitung von stark lösemittelhaltigen Produkten ist mit Brand- und Explosionsgefahren zu rechnen.
Allgemeines
- Bei der Fußbodenverlegung werden Voranstriche, Klebstoffe, Grundierungen und Versiegelungen verwendet. Diese Produkte sind im Allgemeinen lösemittelfrei und wasserverdünnbar.
- Stark lösemittelhaltige Vorstriche, Klebstoffe und Versiegelungen sind nicht mehr erforderlich.
- Informationen zum Gesundheitsschutz liefert der GISCODE, mit dem alle Produkte versehen sind. Auswahlhilfen werden im Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU – WINGIS (www.wingis-online.de) – angeboten.
GISCODE für ausgewählte Verlegewerkstoffe
GISCODE | GISCODE Gruppenbezeichnung |
I. Dispersions-Produkte | |
D1 | Lösemittelfreie Dispersions-Verlegewerkstoffe |
D2 | Verlegewerkstoffe, lösemittelarm |
D3 | Verlegewerkstoffe, lösemittelhaltig |
II. Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe | |
S1 | Stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe, aromaten- und methanolfrei |
III. Epoxidharz-Produkte | |
RE05 | Epoxidharzdispersionen |
RE10 | Epoxidharzdispersionen mit sensibilisierendem Härter |
RE20 | Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid, nicht sensibilisierender wässeriger Härter |
RE30 | Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, total solid |
RE40 | Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm, nicht sensibilisierender Härter |
RE50 | Epoxidharz-Produkte, sensibilisierend, lösemittelarm |
IV. Polyurethan-Produkte | |
RU1 | Polyurethan-Klebstoffe, lösemittelfrei |
V. MS-Polymere | |
RS10 | Verlegewerkstoffe, methoxysilanhaltig |
VI. Spachtelmassen | |
CP1 | Spachtelmasse auf Calciumsulfatbasis, kennzeichnungsfrei |
CP2 | Spachtelmasse auf Calciumsulfatbasis, reizend |
VII. Zementhaltige Produkte | |
ZP1 | Zementhaltige Produkte, chromatarm |
Weitere GISCODES für Öle und Wachse siehe WINGIS (www.wingis-online.de)
GISCODE für ausgewählte Oberflächenbehandlungsmittel
GISCODE | GISCODE Gruppenbezeichnung |
I. Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel (Wassersiegel, wasserverdünnbare Grundsiegel und Holzkitte) | |
W1 | Wassersiegel, lösemittelfrei |
W2+ | Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 5 %, N-Methylpyrrolidonfrei |
W3+ | Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 15 %, N-Methylpyrrolidonfrei |
W1/DD | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, lösemittelfrei |
W2/DD+ | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 5 %, N-Methylpyrrolidonfrei |
W3/DD+ | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 15 %, N-Methylpyrrolidonfrei |
W2 | Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 5 % |
W3 | Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 15 % |
W3/DD | Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 15 % |
II. Öle und Wachse | |
Ö10 | Öle/Wachse, lösemittelfrei |
Ö10+ | Öle/Wachse, lösemittelfrei |
Ö10/DD+ | Öle/Wachse, lösemittelfrei mit isocyanathaltigem Härter |
Ö20 | Öle/Wachse, lösemittelarm, entaromatisiert |
Ö40 | Öle/Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert |
Ö40+ | Öle/Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert |
Ö40/DD+ | Öle/Wachse, lösemittelhaltig, entaromatisiert mit isocyanathaltigem Härter |
Ö60 | Öle/Wachse, stark lösemittelhaltig, entaromatisiert |
Weitere GISCODES für Öle und Wachse siehe WINGIS (www.wingis-online.de)
Schutzmaßnahmen
- Unbedingt Hautkontakt vermeiden und Schutzhandschuhe tragen. Auswahlhilfen werden im WINGIS (www.wingis-online.de) angeboten.
- Bei dünnflüssigen Produkten geschlossene Schutzbrille benutzen.
- Bei möglichen Verunreinigungen der Kleidung ist immer Chemikalienschutzkleidung (Einwegschutzkleidung) zu tragen.
Zusätzliche Hinweise beim Umgang mit Epoxid- und Polyurethanharzen
- Epoxid- und Polyurethanharze (Isocyanate) sind reizend und sensibilisierend. Gerade Epoxidharze lösen häufig schwere Hauterkrankungen aus.
- Gebinde getrennt und geschlossen lagern.
- Harz und Härter nur nach Angaben des Herstellers mischen. Vorsicht vor unkontrollierter Reaktion beim Anmischen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
TRGS 617 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe
Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU – WINGIS (www.wingis-online.de)
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
TRGS 617 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe
Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU – WINGIS (www.wingis-online.de)
07/2021