Betontrennmittel |
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Gefährdungen
- Einatmen von Betontrennmitteln kann zu Gesundheitsschäden führen.
- Hautkontakt führt zu Reizungen und Entzündungen.
Allgemeines
- Als Betontrennmittel werden folgende Produkte angeboten: Mineralöle, Pflanzenöle, Emulsionen, Wachse, Pasten.
Schutzmaßnahmen
- Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Auswahlhilfen werden im Gefahrstoffinformationssystem (WINGIS) der BG BAU online angeboten.
- Betontrennmittel dünn und sparsam auftragen. Beim Aufsprühen Verlängerungsrohr verwenden, um das Einatmen von Sprühnebeln zu begrenzen.
- Zündquellen fernhalten, offene Flammen vermeiden.
- Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf Schichtbedarf beschränken.
- Gefäße geschlossen halten.
- Beim Verarbeiten in Räumen, Lüftungsmaßnahmen durchführen (Fenster und Türen öffnen).
GISCODE für Betontrennmittel | |
BTM 01 | Emulsionen, kennzeichnungsfrei |
BTM 05 | Emulsionen, konservierungsmittelhaltig |
BTM 10 | kennzeichnungsfrei |
BTM 15 | Emulsionen, Allergiegefahr durch Konservierungsmittel |
BTM 20 | dünnflüssig |
BTM 30 | entaromatisiert |
BTM 40 | aromatenhaltig |
BTM 50 | entzündbar, entaromatisiert |
BTM 60 | entzündbar, aromatenhaltig |
BTM 70 | leicht entzündbar |
- Bei lösemittelhaltigen Produkten Atemschutz mit Kombinationsfilter A2-P2 benutzen, wenn Lüftungsmaßnahmen nicht ausreichen und Trennmitteldämpfe und -nebel eingeatmet werden können.
Bei lösemittelfreien Produkten Partikelfilter P2 bzw. FFP2 benutzen (bei Spritzverfahren). - Unbedeckte Körperteile mit fettfreier Hautschutzsalbe eincremen.
- Geeignete Körperschutzmittel benutzen, z. B. Gesichtsschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe aus Nitril oder Buthylkautschuk.
- Bei Spritzern in die Augen sofort mit viel Wasser spülen und umgehend den Augenarzt aufsuchen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Technische Regeln für Gefahrstoffe
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe www.wingisonline.de
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Technische Regeln für Gefahrstoffe
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe www.wingisonline.de
07/2021