Glaslagerung
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Gefährdungen
- Es bestehen die Gefahren von Quetschungen und Schnittverletzungen durch Glasscheiben, sowie von umkippenden Teilen getroffen zu werden.
Schutzmaßnahmen
- Glasscheiben so lagern, dass
sie nicht umfallen, kippen, verrutschen
oder brechen können
.
- Glaslager, Regale u. Ä. gegen
Anprall von Fahrzeugen und
Lasten schützen
.
- Zulässige Belastung beachten.
Zusätzliche Hinweise für die Glaslagerung auf der Baustelle
- Glasscheiben auf tragfähigem und ebenem Untergrund und außerhalb von Verkehrswegen lagern.
- Sicherheitsabstand von 0,50 m gegenüber kraftbewegten Teilen der Umgebung, z. B. von Kranen, einhalten.
- Gerüste für die Aufnahme von Glaslasten überprüfen. Lastklasse des Gerüstes beachten.
Zusätzliche Hinweise für den Transport von Hand
- Beim manuellen Transport Verwendung von:
- griffigen, schnitthemmenden
Handschuhen
,
- Fußschutz.
- Beim Kanten der Scheiben untere Ecken gegen Beschädigungen schützen, z. B. durch Eckschuh oder Hartgummimatte.
Tragegurte
- Handtragegurte nur für kurzzeitiges Anheben von Glasscheiben verwenden.
- Möglichst Kreuzgurte benutzen. Gegenüber den Schultergurten bewirken sie eine gleichmäßigere axiale Belastung.
- Gurte vor jedem Einsatz auf Beschädigungen kontrollieren.
Transportwagen
- Scheiben gegen Umfallen sichern
.
- Beim Abstellen des Transportwagens die Rollen festsetzen.
Handsaugheber
- Vor Verwendung von Handsaughebern
Tragfähigkeit kontrollieren.
- Möglichst nur Handsaugheber mit einer Vakuumkontrolle verwenden.
- Gummi der Hebersaugscheiben ständig auf Beschädigungen hin überprüfen und ggfs. auswechseln.
- Die Gummiflächen stets nach Herstellerangaben reinigen.
- Die Scheibe muss an der Ansaugstelle sauber und trocken sein.
- Handsaugheber möglichst nur bei kurzfristigen Arbeiten einsetzen, z. B. beim Einheben und Positionieren.
Zusätzliche Hinweise für den Transport mit Hebezeugen bei Montagearbeiten
- Beim Transport von Glasscheiben und -elementen nur
Lastaufnahmemittel mit formschlüssigen
Halteeinrichtungen
verwenden. Ist dies nicht möglich,
Vakuumheber mit einer
zusätzlichen formschlüssigen
Halteeinrichtung oder mit einem
zweifachen Reservevakuum einschließlich
Rückschlagventil
verwenden
. Jedes Reservevakuum muss mit einem getrennten Satz von Vakuumtellern verbunden sein. Jeder dieser Sätze muss mindestens die zweifache Tragfähigkeit besitzen.
- Formschlüssige Halteeinrichtungen gelten nur dann als ausreichende Sicherung, wenn sie erst gelöst werden, wenn die Last durch Abstellen bei der Zwischenlagerung oder durch die endgültige Befestigung am Bauwerk gegen Umstürzen oder Absturz gesichert ist.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anorderungen
DIN EN 13155
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anorderungen
DIN EN 13155
07/2021