Löse- und Beschichtungsmittel können eine Gefährdung für die Umwelt darstellen.
Bei Tätigkeiten mit lösemittelhaltigen Beschichtungsmitteln können Brand- und Explosionsgefahren entstehen.
Beim Einatmen von Sprühnebeln oder Hautkontakt ist mit Gesundheitsgefahren zu rechnen.
Allgemeines
Spritz- und Beschichtungsarbeiten werden auf Baustellen und in Werkstätten ausgeführt. Besondere Anforderungen werden nicht gestellt, wenn
Beschichtungsstoffe verarbeitet werden, die zwar Gefahrstoffe enthalten, von denen aber nicht mehr als 20 ml je m3 Raumgröße und Stunde und nicht mehr als 5 l je Raum in einer Arbeitsschicht verarbeitet werden und der Raum mindestens 30 m3 Rauminhalt und 10 m2 Grundfläche hat.
Schutzmaßnahmen
Hautkontakt vermeiden und Schutzhandschuhe tragen. Auswahlhilfen werden im Gefahrstoffinformations system der BG BAU – WINGIS (www.wingisonline.de) – angeboten.
Bei möglichen Spritzern, geschlossene Schutzbrille tragen.
Wenn Sprühnebel entstehen können, Atemschutz tragen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.