Spritzbetonarbeiten
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Gefährdungen
- Beim Trockenspritzen unterliegen die Mitarbeiter erhöhten Belastungen durch starke Staubentwicklung.
Allgemeines
- Nur mit CE-gekennzeichnete und mit einem Typenschild versehene Betonspritzmaschinen verwenden und standsicher aufstellen. Das Typenschild enthält z. B. Angaben über den zulässigen Betriebsüberdruck.
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Betonspritzmaschine und Verdichter bezüglich der Druckhöhen aufeinander abstimmen. Luftmenge an der Maschine auf die vorgegebene Förderleistung einstellen, dabei Fördermenge und Förderlänge beachten.
- Schläuche, Rohre und deren Verbindungen müssen geprüft und zugelassen sein.
- Durchmesser der Förderleitung und Förderleistung der Spritzmaschine auf die Körnung des Spritzgutes abstimmen.
Schutzmaßnahmen
- Prüfen, ob nicht, aufgrund der geringeren Staubbelastung, alternativ das Nassspritzverfahren angewendet werden kann.
- Elektrisch betriebene Maschinen nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung (RCD).
- Förderleitungen so verlegen, dass Beschädigungen, Knicke und Schlauchverengungen vermieden werden.
- Förderleitungen nur mit gut gesäuberten Sicherheitskupplungen verbinden.
- Vor dem Lösen von Förderleitungen Druckluftzufuhr unterbrechen und das System drucklos machen.
- Verstopfer nur nach Angaben der Betriebsanleitung beseitigen. Personen müssen sich dabei so aufstellen, dass sie nicht vom plötzlich austretenden Spritzgut getroffen werden können.
- Im Gefahrbereich der Spritzbetondüse darf sich außer dem Düsenführer niemand aufhalten.
- Während der Spritzbetonarbeiten muss sich eine zweite Person in Ruf- oder Sichtweite des Düsenführers befinden, oder die Betonspritzmaschine muss mit einer Fernbedienung ausgerüstet sein.
- Der Düsenführer bestimmt Beginn und Ende der Materialförderung.
- Beim Arbeiten von Gerüsten oder Arbeitsbühnen zusätzliche Belastungen durch Förderleitungen und Spritzbetonrückprall berücksichtigen.
- Fördereinrichtung regelmäßig warten und reinigen.
- Arbeitsplätze und Verkehrswege freihalten und regelmäßig von Spritzbetonrückprall säubern.
Persönliche Schutzausrüstung
- Neben Schutzhelm und Sicherheitsschuhen
sind zu benutzen:
- Atemschutz mit Partikelfilter
P2 oder filtrierende Halbmasken
FFP2 gegen mineralischen Staub
,
- Gesichtsschutz (Schutzbrillen,
Schutzschirme)
gegen zurückprallendes Spritzgut,
- Schutzkleidung und splittersicherer Gesichtsschutz bei Stahlfaser-Spritzbeton,
- Schutzhandschuhe
gegen Verätzungen,
- Gehörschutz gegen Lärm
.
- Atemschutz mit Partikelfilter
P2 oder filtrierende Halbmasken
FFP2 gegen mineralischen Staub
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen für Betonspritzmaschinen und Schläuche festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B. je nach Belastung, mind. 1 x jährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger).
- Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen von Verdichtern, Druckbehältern (auch wenn diese Bestandteile der Betonspritzmaschine sind) gemäß Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung und Betriebssicherheitsverordnung festlegen.
- Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung dokumentieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
07/2021