Gefahrstoffe können entweder über die Haut (dermal), über die Atemwege (inhalativ) oder durch Verschlucken (oral) aufgenommen werden. Zu beachten sind auch physikalisch-chemische Einwirkungen wie Brand- und Explosionsgefährdungen, Hitze oder Kälte sowie Umweltgefahren. Gefahrstoffe können zu akuten und zu chronischen Gesundheitsschäden führen.
Allgemeines
Gefahrstoffe sind entweder reine Stoffe oder Stoffgemische wie Farben und Lacke, Reinigungsmittel, Klebstoffe.
Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur die als gefährlich gekennzeichneten Produkte sondern auch gefährliche Stoffe und Gemische, die bei der Verwendung entstehen oder freigesetzt werden.
Die Gefährdung durch chemische Stoffe kann gegeben sein durch:
Aufnahme in den Körper (Haut und Schleimhäute, Lunge),
Art und Konzentration des Stoffes,
Wirkung auf spezielle Organe, z. B. Haut, Leber, Blase, Niere, Nervensystem.
Schutzmaßnahmen
Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Sicherheitsdatenblatt und ergänzende Hinweise des Herstellers beachten.
Prüfen, ob ein anderer, ungefährlicherer Stoff verwendet werden kann.
Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen.
Ausführliche Informationen und Betriebsanweisungsentwürfe zu Gefahrstoffen werden in WINGIS online angeboten.
Über stoffspezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichten.
Beim Umgang mit chemischen Stoffen nicht essen, rauchen, trinken.
Nur Originalgebinde oder zugelassene Gebinde verwenden und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen.
Benetzte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Arbeits- und Schutzkleidung einschließlich des Schuhwerks getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren und regelmäßig reinigen.
Persönliche Schutzausrüstungen benutzen, wenn erforderlich, z. B. Atemschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung.
Hautschutz und Hautpflege durchführen.
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende Mütter und stillende Frauen beachten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.