2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne des Teils 3 dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Zentrifugen sind
    a) kraftbetriebene Arbeitsmaschinen, in denen durch Zentrifugalkraft
    • Flüssigkeiten von festen Stoffen,
    • Flüssigkeitsgemische
      oder
    • Feststoffgemische
    getrennt oder in ihrem Mischungsverhältnis verändert werden,
    oder
    b)

    kraftbetriebene Arbeitsmaschinen für andere als die vorgenannten Aufgaben, wenn sie in den sicherheitstechnisch bedeutsamen Merkmalen den Zentrifugen entsprechen.

    Unter dem Begriff „Zentrifugen“ sind die betriebsbereiten Systeme zu verstehen. Diese umfassen mindestens die Trennmaschine, den Antrieb und das Aufstellungssystem. Je nach Bauart und den Betriebsbedingungen werden sie ergänzt durch Bremssysteme, Schwingungsisoliereinrichtungen, Steuerungen, Inertisierungssysteme und die sonstigen für den bestimmungsgemäßen, sicheren Betrieb erforderlichen Teilsysteme.

  2. Laborzentrifugen sind Zentrifugen, die für den Betrieb in Laboratorien bestimmt sind.
  3. Ultrazentrifugen sind Zentrifugen mit einer Umfangsgeschwindigkeit von mehr als 300 m/s.
  4. Wasch-Schleudermaschinen sind Zentrifugen zur Trennung von Flüssigkeiten von Textilien oder Rauchwaren.
  5. Zuckerzentrifuge ist eine Maschine zur Abtrennung des Sirups von dem kristallinen Zucker (Kristallisat) aus dem Magma und zur Reinigung des Kristallisats. Sie wird kontinuierlich und diskontinuierlich betrieben. Diskontinuierlich betriebene Zuckerzentrifugen werden im Automatikbetrieb chargenweise beladen, beschleunigt, abgebremst, entleert, gereinigt und anschließend wieder beladen.