GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.16 : Betreiben von Lederverarbeitungs: und Schuhmaschinen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
  3.1 Beseitigung von Staubansammlungen
  3.2 Absaugeinrichtungen
  3.3 Unzulässige Tätigkeiten
  3.4 Leder- und Schuhpressen
  3.5 Fräs- und Raumaschinen
  3.6 Prüfungen