Abweichend von DIN 4420-1 dürfen folgende charakteristische Werte der Einwirkungen für Treppen bei Bauarbeiten angenommen werden.
Die Eigenlasten sind nach DIN 1055-1 "Lastannahmen für Bauten; Lagerstoffe, Baustoffe und Bauteile, Eigenlasten und Reibungswinkel" zu ermitteln.
7.3.1 Alle Verkehrslasten sind als ruhende Lasten zu betrachten und an ungünstiger Stelle anzusetzen.
7.3.2 Verkehrslasten sind entsprechend der Tabelle 2 anzusetzen. Einzellast und flächenbezogene Nennlast sind als Einzellastfälle zu betrachten und nicht zu überlagern.
Bautreppe | Treppen- turm |
Gerüst- treppe |
||
1 | Einzellast verteilt auf Belastungsfläche 0,2 m x 0,2 m |
1,5 kN | 1,5 kN | 1,5 kN |
2 | flächenbezogene Nennlast |
2,0 kN/m² | 2,0 kN/m² | 1,0 kN/m² |
3 | Belastungsfläche für Gesamtkonstruktion |
gesamte Treppenläufe einschließlich Podeste |
20 m Treppenläufe einschließlich Podeste |
5 Treppenläufe einschließlich Podeste |
Tabelle 2: Lotrecht wirkende Verkehrslasten für Treppen bei Bauarbeiten
7.3.3 Zur Berechnung der Gesamtkonstruktion ist nach der Tabelle 2 die in Zeile 2 angegebene flächenbezogene Nennlast auf die in Zeile 3 angegebene Fläche anzusetzen.
Die Windlasten sind nach DIN 4420-1 zu ermitteln, ein Verkehrsband braucht nicht berücksichtigt zu werden.
7.5.2 Für Geländer- und Zwischenholme ist eine Einzellast
Beide Lastannahmen sind als Einzellastfälle zu betrachten und nicht zu überlagern.
7.5.3 Für Bordbretter ist eine waagerecht wirkende Einzellast von 0,2 kN anzusetzen.
7.5.4 Die Beanspruchungen aus Abschnitt 7.5.2 sind nur für die unmittelbar betroffenen Bauteile sowie deren Verbindungen und Anschlüsse nachzuweisen.
Die Gesamtkonstruktion ist für folgende Lastkombinationen zu untersuchen:
Der ungünstigere Lastfall ist maßgebend.