7 Einwirkungen
7.1 Allgemeines
Abweichend von DIN 4420-1 dürfen folgende charakteristische Werte der Einwirkungen für Treppen bei Bauarbeiten angenommen werden.
7.2 Eigenlasten
Die Eigenlasten sind nach DIN 1055-1 "Lastannahmen für Bauten; Lagerstoffe, Baustoffe und Bauteile, Eigenlasten und Reibungswinkel" zu ermitteln.
7.3 Verkehrslasten
7.3.1 Alle Verkehrslasten sind als ruhende Lasten zu betrachten und an ungünstiger Stelle anzusetzen.
7.3.2 Verkehrslasten sind entsprechend der Tabelle 2 anzusetzen. Einzellast und flächenbezogene Nennlast sind als Einzellastfälle zu betrachten und nicht zu überlagern.
Bautreppe | Treppen- turm |
Gerüst- treppe |
||
1 | Einzellast verteilt auf Belastungsfläche 0,2 m x 0,2 m |
1,5 kN | 1,5 kN | 1,5 kN |
2 | flächenbezogene Nennlast |
2,0 kN/m² | 2,0 kN/m² | 1,0 kN/m² |
3 | Belastungsfläche für Gesamtkonstruktion |
gesamte Treppenläufe einschließlich Podeste |
20 m Treppenläufe einschließlich Podeste |
5 Treppenläufe einschließlich Podeste |
Tabelle 2: Lotrecht wirkende Verkehrslasten für Treppen bei Bauarbeiten
7.3.3 Zur Berechnung der Gesamtkonstruktion ist nach der Tabelle 2 die in Zeile 2 angegebene flächenbezogene Nennlast auf die in Zeile 3 angegebene Fläche anzusetzen.
7.4 Windlasten
Die Windlasten sind nach DIN 4420-1 zu ermitteln, ein Verkehrsband braucht nicht berücksichtigt zu werden.
7.5 Ersatzlasten
7.5.2 Für Geländer- und Zwischenholme ist eine Einzellast
- in ungünstigster Richtung von 0,3 kN anzunehmen, die elastische Durchbiegung darf nicht mehr als 3,5 cm betragen
und - in lotrechter Richtung von 1,25 kN innerhalb eines Sektors von ± 10° wirkend anzunehmen, ohne daß es dabei zu einem Versagen, einem Lösen, einer Verformung oder einer Verschiebung von mehr als 200 mm aus der Ursprungslage kommt.
Beide Lastannahmen sind als Einzellastfälle zu betrachten und nicht zu überlagern.
7.5.3 Für Bordbretter ist eine waagerecht wirkende Einzellast von 0,2 kN anzusetzen.
7.5.4 Die Beanspruchungen aus Abschnitt 7.5.2 sind nur für die unmittelbar betroffenen Bauteile sowie deren Verbindungen und Anschlüsse nachzuweisen.
7.6 Lastkombinationen
Die Gesamtkonstruktion ist für folgende Lastkombinationen zu untersuchen:
- Lastkombination A: Arbeitsbetrieb
- Eigenlast der Treppenkonstruktion nach Normen der Reihe DIN 1055 "Lastannahmen".
- Verkehrslast nach Abschnitt 7.3.
Windlast mit dem Staudruck φ2 = 0,2 kN/m² nach der zweiten Zeile der Tabelle 3 DIN 4420-1
oder - waagerecht wirkende Ersatzlast nach Abschnitt 7.5.
Der ungünstigere Lastfall ist maßgebend.
- Für Treppen ohne Windbelastung, die zum Beispiel im Inneren von Gebäuden aufgebaut werden, siehe Abschnitt 7.5.1.
- Lastkombination B: größte Windlast
- Eigenlast der Treppenkonstruktion nach Normen der Reihe DIN 1055 "Lastannahmen"
- Windlast nach der ersten Zeile der Tabelle 3 DIN 4420-1.