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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-002: Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten
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7 Einwirkungen

7.1 Allgemeines

Abweichend von DIN 4420-1 dürfen folgende charakteristische Werte der Einwirkungen für Treppen bei Bauarbeiten angenommen werden.

7.2 Eigenlasten

Die Eigenlasten sind nach DIN 1055-1 "Lastannahmen für Bauten; Lagerstoffe, Baustoffe und Bauteile, Eigenlasten und Reibungswinkel" zu ermitteln.

7.3 Verkehrslasten

7.3.1 Alle Verkehrslasten sind als ruhende Lasten zu betrachten und an ungünstiger Stelle anzusetzen.

7.3.2 Verkehrslasten sind entsprechend der Tabelle 2 anzusetzen. Einzellast und flächenbezogene Nennlast sind als Einzellastfälle zu betrachten und nicht zu überlagern.

    Bautreppe Treppen-
turm
Gerüst-
treppe
1 Einzellast verteilt auf
Belastungsfläche
0,2 m x 0,2 m
1,5 kN 1,5 kN 1,5 kN
2 flächenbezogene
Nennlast
2,0 kN/m² 2,0 kN/m² 1,0 kN/m²
3 Belastungsfläche für
Gesamtkonstruktion
gesamte
Treppenläufe
einschließlich
Podeste
20 m
Treppenläufe
einschließlich
Podeste
5
Treppenläufe
einschließlich
Podeste

Tabelle 2: Lotrecht wirkende Verkehrslasten für Treppen bei Bauarbeiten

7.3.3 Zur Berechnung der Gesamtkonstruktion ist nach der Tabelle 2 die in Zeile 2 angegebene flächenbezogene Nennlast auf die in Zeile 3 angegebene Fläche anzusetzen.

7.4 Windlasten

Die Windlasten sind nach DIN 4420-1 zu ermitteln, ein Verkehrsband braucht nicht berücksichtigt zu werden.

7.5 Ersatzlasten

7.5.1 Nicht planmäßige horizontale Beanspruchungen sind durch eine äußere waagerecht wirkende Ersatzlast zu berücksichtigen. Sie beträgt das 0,03fache der örtlich wirkenden vertikalen Verkehrslast, mindestens jedoch 0,3 kN pro Treppenlauf. Sie ist in Höhe der Treppenwangen bzw. Treppenstufen anzusetzen. Diese Ersatzlast entfällt, wenn Windlasten berücksichtigt werden.

7.5.2 Für Geländer- und Zwischenholme ist eine Einzellast

Beide Lastannahmen sind als Einzellastfälle zu betrachten und nicht zu überlagern.

7.5.3 Für Bordbretter ist eine waagerecht wirkende Einzellast von 0,2 kN anzusetzen.

7.5.4 Die Beanspruchungen aus Abschnitt 7.5.2 sind nur für die unmittelbar betroffenen Bauteile sowie deren Verbindungen und Anschlüsse nachzuweisen.

7.6 Lastkombinationen

Die Gesamtkonstruktion ist für folgende Lastkombinationen zu untersuchen:

Der ungünstigere Lastfall ist maßgebend.