7.1 Diese Regel ist anzuwenden ab 1. Oktober 1989. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461) vom Oktober 1981.
7.2 Natur- und Mischfaserseile, die vor dem 1. Oktober 1989 als Tragmittel oder als Sicherungsseil verwendet wurden, dürfen abweichend von Abschnitt 4.3.4 bis zu ihrer Ablegereife, längstens jedoch bis zum 1. Oktober 1994, weiterbenutzt werden.