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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-008: Arbeiten im Spezialtiefbau
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4.10 Besondere Bestimmungen für Arbeiten zur Baugrundvereisung

Werden zur Verfestigung und Abdichtung des Baugrundes Vereisungsverfahren eingesetzt, hat der Unternehmer vor Beginn der Arbeiten die hierbei erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und den Versicherten in einer Betriebsanweisung mitzuteilen.

Hinweise finden sich in Unfallverhütungsvorschrift „Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen“ (BGV D4).

Hinweis: Diese Unfallverhütungsvorschrift wurde zum 1. Januar 2005 außer Kraft gesetzt; die relevanten Betriebsbestimmungen wurden als Kapitel 2.35 in die BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) aufgenommen; siehe http://www.dguv.de/inhalt/medien/datenbank/index.jsp.