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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 101-008: Arbeiten im Spezialtiefbau
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4.8 Besondere Bestimmungen für Hochdruckinjektionsarbeiten

Bei Hochdruckinjektionsarbeiten sind zusätzlich zu Abschnitt 4.7 folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

  1. Aufbau der Geräte
    • bei der Aufstellung der Förderpumpe ist sicherzustellen, dass beim Platzen des Sollberstschlauches aus dem Hüllrohr austretendes Fördermedium gefahrlos abgestrahlt wird; zusätzlich ist der Gefahrbereich durch eine feste Absperrung zu sichern und ein Gefahrhinweis anzubringen,
    • Schlauchverbindungen sind durch Fangeinrichtungen gegen Wegfliegen zu sichern,
    • der Bereich der Förderleitungen ist deutlich erkennbar abzusperren und das gesamte auf der Baustelle tätige Personal über die Gefahr bei Beschädigung zu informieren.
  2. Hochdruckinjektion
    • die Funktion der Not-Befehlseinrichtung (Not-Aus) an der Pumpe sowie am Bohrgerät ist arbeitstäglich zu prüfen,
    • die Überdruckabschalteinrichtung ist täglich einer Funktionsprüfung zu unterziehen,
    • beim Ziehen des Gestänges ist darauf zu achten, dass die Hochdruckpumpe vor dem Austreten der Injektionsdüse aus dem Bohrloch rechtzeitig abgeschaltet wird; nach örtlichen Gegebenheiten ist dies vom Aufsichtführenden festzulegen.