Anschlagund Lastaufnahmemittel sind das Bindeglied zwischen den zu hebenden Lasten und dem Hebezeug wie z. B. Bagger. Die richtige Auswahl und bestimmungsgemäße Verwendung ist eine wichtige Voraussetzung für sichere Hebe- und Transportvorgänge.
Abb. 55 Formschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel (Kugelkopfanker)
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Achten Sie bei der Verwendung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln auf Baustellen insbesondere auf folgende Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Sorgen Sie dafür, dass entsprechend den zu hebenden Lasten und deren Abmessungen geeignete Anschlag- und Lastaufnahmemittel verwendet werden. Deren zulässige Tragfähigkeit ist, neben weiteren wichtigen Informationen, der Kennzeichnung bzw. dem Typenschild zu entnehmen. Abb. 56 Kennzeichnung eines Kettengehänges Wählen Sie die Anschlagmittel wie Seile, Ketten und Hebebänder z. B. nach der Form und den Abmessungen der Last, den Anschlagpunkten, der Art und Weise des Anschlagens, den Tragfähigkeitsangaben des Herstellers und dem Neigungswinkel aus. Sie können das Herabfallen von Lasten bei Hebe- und Transportvorgängen durch die Verwendung formschlüssig (über die Form gesichert, z. B. Kugelkopf- oder Schraubanker) wirkender Lastaufnahmemittel verhindern. Vermeiden Sie, wenn möglich, den Einsatz von kraftschlüssig (über Reibkräfte gesichert, z. B. Schachtringklemmen) wirkenden Lastaufnahmemitteln! Ist dies nicht möglich, setzen Sie kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel nur ein, wenn sie mit einer zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung (z. B. Kette) ausgerüstet sind oder sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Gefahrbereich der hängenden Last aufhalten. Wählen Sie Anschlag- und Lastaufnahmemittel so aus, dass sich Lasten nicht unbeabsichtigt lösen oder verschieben können. Lasten sind so abzuladen, zu lagern und zu stapeln, dass sie nicht unbeabsichtigt abrollen, abrutschen oder kippen können. Stellen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sicher, dass auf der Baustelle geeignete Flächen, Einrichtungen, z. B. A-Böcke und Hilfsmittel, z. B. Keile zum sicheren Lagern und Stapeln, zur Verfügung stehen. Beachten Sie, dass bei der Verwendung mehrsträngiger Gehänge nur zwei Stränge als tragend angenommen werden dürfen, wenn keine Ausgleichseinrichtungen vorhanden sind. Der maximale Neigungswinkel des Anschlagmittels darf 60 Grad nicht überschreiten. Sorgen Sie dafür, dass lange stabförmige Lasten, z. B. Rohre, nicht in Einzelschlingen angeschlagen, sondern z. B. mit Traversen gehoben werden, damit sie nicht durchbiegen, brechen oder herausrutschen können. Lassen Sie nur Anschlagmittel verwenden, die mit Sicherheitshaken ausgerüstet sind. Müssen Lasten mit scharfen Kanten gehoben werden, sind die verwendeten Anschlagmittel durch Kantenschoner oder Schläuche zu schützen. Entziehen Sie Anschlag- und Lastaufnahmemittel der weiteren Benutzung, wenn Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit beeinträchtigen. Ablegekriterien für Anschlagmittel enthält die DGUV Regel 109-017. Lastaufnahmemittel wie z. B. Mulden oder Boxen dürfen nicht über deren Rand hinaus beladen werden. Herausragende Lasten sind gegebenenfalls gegen Herabfallen gesondert zu sichern. Bewahren Sie Anschlag- und Lastaufnahmemittel geschützt vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen auf, damit ihre Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Unterweisen Sie die an den Hebevorgängen beteiligten Beschäftigten (Maschinenführer bzw. Maschinenführerinnen, Anschläger bzw. Anschlägerinnen) in die bestimmungsgemäße Verwendung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln und die Erkennung von sicherheitsrelevanten Mängeln an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Abb. 57 Detail Kugelkopfanker Abb. 58 Transport einer formschlüssig angeschlagenen Last Abb. 59 Beispiele für Ablegekriterien von Drahtseilen |
Teleskopstapler sind Multifunktionsmaschinen, welche je nach Ausstattung für Stapel-, Erdbewegungs- und Kranarbeiten sowie zum Heben von Personen eingesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hersteller die jeweilige Verwendung als bestimmungsgemäß beschrieben hat und der Teleskopstapler entsprechend eingesetzt wird.
Abb. 60 Sicherer bodennaher Lastentransport
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Allgemeine Gefährdungen:
Zusätzliche Gefährdungen:
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Maßnahmen
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Grundsätzlich gilt: Die Fahrerin oder der Fahrer müssen unter anderem unterwiesen sein, ihre Befähigung nachgewiesen haben und beauftragt sein. Beachten Sie hierzu als Unternehmerin oder Unternehmer die weiteren Regelungen im Abschnitt "Qualifikation von Maschinenführenden". Als Befähigungsnachweis hat sich die Qualifizierung über ZUMBau oder gemäß DGUV Grundsatz 308-009 bewährt. Zur Unterweisung gehören insbesondere folgende Punkte:
Schnellwechselsysteme mit automatischer Überprüfung der korrekten Verriegelung bieten eine größere Sicherheit gegen ungewolltes Lösen. Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Bereich von Freileitungen: Zusätzliche Maßnahmen beim Einsatz mit Lasthaken oder Kranwinde:
Zusätzliche Maßnahmen beim Einsatz mit Arbeitsplattformen:
Zusätzliche Maßnahmen beim Einsatz mit Lade- bzw. Grabschaufel:
Zusätzliche Maßnahmen beim Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen: Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, dass
Abb. 61 Sichteinschränkung beim Versetzen großformatiger Lasten |
Viele Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt. Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist eine sichere Alternative gegenüber gefährlichen Arbeiten auf Leitern und ist weniger aufwändig als eine Einrüstung.
Abb. 62 Auffanggurt mit vorderer/hinterer Auffangöse und längenverstellbares (max. 1,80 m) Verbindungsmittel mit Falldämpfer
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Maßnahmen
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Verwenden Sie Hubarbeitsbühnen entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers bestimmungsgemäß.
Abb. 63 Reichweitendiagramm Sorgen Sie für ausreichend befestigte, tragfähige, ebene und waagerechte Untergründe.
Qualifizieren Sie Ihre Bedienerin bzw. den Bediener gemäß DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen".
Verwenden Sie die Hubarbeitsbühne nicht als Kran oder Aufzug. Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz, um in der Höhe Arbeiten zu verrichten. Das Aus-, Über-, Auf- und Umsteigen ist in der Regel verboten. |
Auf Baustellen werden Metalle durch Schweißen verbunden oder thermisches Brennschneiden getrennt. Je nach Einsatzort und gewähltem Verfahren können Gefährdungen, z. B. durch Stromschlag, Brand, Explosion, optische Strahlung, Verbrennung und einatembare Gefahrstoffe entstehen. Wechselnde Einsatzorte verlangen eine besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Ausführung der Schweißarbeiten.
Abb. 64 Schweißen nur mit Schutzausrüstungen |
Abb. 65 Selbstabdunkelnder Schweißer-Schutzschirm |
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Maßnahmen
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Sorgen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer für die erforderliche Qualifikation Ihrer Beschäftigten. Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und die für die Schweißverfahren notwendigen Betriebsanweisungen. Legen Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik fest und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten. Berücksichtigen Sie die Beschäftigungsbeschränkung für Schweiß- und Schneidarbeiten (z. B.Mindestalter 18 Jahre). Vor Arbeiten in oder an Behältern muss geprüft werden ob in ihnen insbesondere Inhalte vorhanden sind,
Brand- und Explosionsschutz
Schutz vor Verbrennungen und optischer Strahlung
Bei Lichtbogenverfahren haben sich Schutzschirme mit Schweißerschutzfiltern, die sich selbsttätig mit dem Zünden des Lichtbogens verdunkeln, besonders bewährt. Schutz vor einatembaren Gefahrstoffen Schutz vor elektrischem Schlag Schutz vor Lärm Abb. 66 Schutzausrüstungen beim Gasschweißen |