Bohr- und Rammgeräte haben einen hohen Schwerpunkt und ein hohes Eigengewicht. Im Zuge ihrer Arbeiten werden Fahr-, Schwenk-, Dreh- und Hubbewegungen ausgeführt. Ebenso werden lange und schwere Elemente wie Betonfertigpfähle, Spundwandbohlen sowie Rohre, Stahlprofile und Bewehrungskörbe bewegt. Hieraus resultieren unterschiedliche Gefährdungen.
Abb. 126 Heben eines Bewehrungskorbes
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Maßnahmen
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Maschinenumsturz Stimmen Sie mit Ihrem Auftraggeber oder Ihrer Auftraggeberin frühzeitig Maßnahmen zur ausreichenden Befestigung oder Ertüchtigung des Arbeitsplanums und der Fahrwege ab.
Herabfallen von Lasten
Das Aufrichten von Bohrrohren kann z. B. mit drehbaren Bohrrohrgreifern an Grundgeräten wie Bagger oder Radlader erfolgen. Ist die formschlüssige Lastaufnahme nicht möglich, dürfen sich bei kraftschlüssiger Lastaufnahme keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Abb. 127 Formschlüssiger Sicherheitsschäkel mit Fernauslösung Unbeabsichtigtes Lösen/Versagen von Anbaugeräten oder Maschinenteilen
Herabfallende Gegenstände Umfallen und Wegrollen von Bohrrohren, Bohreimern oder Bohrschnecken bei der Zwischenlagerung
Das Umfallen kann z. B. durch das Eindrehen der Bohrwerkzeuge in den Baugrund erreicht werden. Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. am Mäkler oder Oberwagen
kann die Absturzgefahr unter anderem durch Arbeitsplattformen mit Absturzsicherung (Umwehrung), Hubarbeitsbühnen oder persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (z. B. Auffanggurt mit Höhensicherungsgerät) minimiert werden (das TOP-Prinzip ist anzuwenden). Anschlageinrichtungen müssen in ausreichender Anzahl vorhanden, geeignet und hierfür bemessen sein. Scher- und Quetschstellen
Abb. 128 Mindestabstände |
An drehenden Bohrgestängen gibt es Einzugsstellen, durch die Personen schwer verletzt werden können. Ebenso können durch berstende oder sich lösende druckbeaufschlagte Teile, sowie heraustretende Medien Beschäftigte verletzt werden. Durch den verwendeten Stickstoff bei Vereisungsarbeiten besteht Verbrennungs- und Erstickungsgefahr.
Abb. 129 Fangeinrichtung
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Mechanische Gefährdungen entstehen z. B. durch:
Thermische Gefährdungen entstehen durch
Gefahrstoffe:
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Maßnahmen
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Zusätzliche Hinweise für Bohrgeräte an denen bauliche Veränderungen vorgenommen werden: Eine akkreditierte Prüfstelle, z. B. von der BG BAU, und der Maschinenhersteller können Sie hierbei unterstützen. In jedem Fall müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nach baulichen Veränderungen eine Gefährdungsbeurteilung für das Gerät durchführen, dokumentieren sowie die Betriebsanweisung ergänzen. Abb. 130 Gestängebrecheinrichtung |
Ungewollte Bewegungen des Auslegers bei der Montage oder Demontage von Seilbaggern können Beschäftigte verletzen. Beim Heben, Transportieren und Einbauen von langen Bewehrungskörben besteht die Gefahr von unkontrollierten Bewegungen. Durch unsichere Verkehrswege kann es zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen kommen.
Abb. 131 Auf Pallungen abgelegter Ausleger eines Seilbaggers
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Mechanische Gefährdungen entstehen z. B.
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Maßnahmen
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Gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen: Maschinenumsturz Stimmen Sie mit Ihrem Auftraggeber bzw. Ihrer Auftraggeberin frühzeitig Maßnahmen zur ausreichenden Befestigung oder Ertüchtigung des Arbeitsplanums und der Fahrwege ab. Montage/Demontage Seilbaggerausleger
Abb. 132 Anschlagen eines Bewehrungskorbes Absturz Getroffen werden von Lasten
Abb. 133 Schlitzwandarbeiten |
Bei gesteuerten Horizontalbohrverfahren und unbemannten Rohrvortriebsarbeiten werden unterirdische Bohrungen zum Teil über weite Strecken aufgefahren. Hierbei kann es zu Gefährdungen aus dem Baugrund, durch den Einsatz der Maschinen an der Startbaugrube und Arbeiten an der Zielbaugrube kommen.
Abb. 134 Horizontalspülbohranlage
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen
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Maßnahmen
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Gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen: Mechanische Gefährdungen
Gefahrstoffe
Elektrische Gefährdungen Gefährdungen durch erdverlegte Leitungen
Notfallmaßnahmen bei schlecht zugänglichen Arbeitsplätzen (z. B. tiefe Schächte)
Erforderlichenfalls Rettungsübungen durchführen. Abb. 135 Unbemannte Rohrvortriebsarbeiten, Baugrube mit Treppenzugang |