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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 109-002: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen
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9 Lufttechnische Maßnahmen auf Baustellen

Auf Baustellen sind vorrangig Maßnahmen nach Kapitel 5.1 durchzuführen.

Ist eine Erfassung an der Emissionsstelle nicht möglich (z. B. Staubaufwirbelung beim Abschlagen von Fliesen) oder nicht ausreichend wirksam (z. B. handgeführte Mauernutfräse mit Absaughaube auf unebenem Untergrund) sind weitere Maßnahmen notwendig.

In solchen Fällen kommen sogenannte Luftreiniger zum Einsatz.

Die Luftreinigung auf Baustellen erfolgt in der Regel durch mobile Geräte, das heißt Geräte, deren Aufstellungsorte entsprechend dem Baufortschritt häufig geändert werden müssen.

Luftreiniger können in zwei Varianten benutzt werden, wobei die Grenzen in der Praxis oft fließend sind:

Bei beiden Varianten ist darauf zu achten, dass Emissionen möglichst aus dem Atembereich der Beschäftigten weggeführt werden und unbelastete Luft zugeführt wird. Fortluftbetrieb ist zu bevorzugen. Für ausreichende Nachströmung von Außenluft ist durch geeignete Zuluftöffnungen (z. B. luftdurchlässige Staubschutztür, Filtervlies im Fenster) zu sorgen.

9.1 Absaugung an der Emissionsstelle

Um eine gerichtete Strömung zu erreichen, soll die Erfassungseinrichtung (hier die Ansaugöffnung) des Luftreinigers (bzw. dessen Ansaugschlauchs) möglichst nahe an der Emissionsstelle platziert werden und die Ausblasöffnung möglichst weit von den Beschäftigten entfernt sein.

Wenn möglich, sollte der Luftstrom der Absaugung nicht durch den Atembereich der Beschäftigten geführt werden. Deshalb sollte die Ansaugöffnung vor den Beschäftigten liegen. Um bei fortschreitender Arbeit die Erfassungseinrichtung praktikabel nachführen zu können, sind schwere Luftreiniger mit einem Ansaugschlauch zu versehen.

Abb. 12 Luftreiniger auf Baustellen – Absaugung möglichst nahe an der Emissionsstelle

Abb. 12 Luftreiniger auf Baustellen – Absaugung möglichst nahe an der Emissionsstelle

9.2 Reinigung der Raumluft

Bei der Anwendung zur Reinigung der Raumluft mit Luftrückführung in den Arbeitsraum (Umluft) muss der Raum möglichst vollständig durchströmt werden. Hierzu ist ein möglichst großer Abstand zwischen Ansaugöffnung und Ausblasöffnung erforderlich. Dies macht den Einsatz von Ansaug- und/oder Abluftschläuchen notwendig.

Der Abscheidegrad der Luftreiniger muss mindestens die Anforderungen an Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB) erfüllen, da sich Beschäftigte im Abluftstrom des Luftreinigers aufhalten können. Hinweise zum erforderlichen Abscheidegrad finden sich in den stoffspezifischen technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung. Der Luftreiniger soll bezüglich seines Abscheidegrads gegenüber Stäuben gekennzeichnet sein.

Es sind für die betrachtete Raumgröße geeignete Geräte auszuwählen. Bei der Ermittlung geeigneter Geräte ist vom ungünstigsten Betriebszustand auszugehen.

Wird ein Luftreiniger dazu verwendet, größere Räume oder mehrere Räume zu belüften, ist der Einsatz mehrerer Zuluft-Elemente erforderlich, um eine gleichmäßige Luftverteilung zu erreichen. Zuluft-Elemente müssen in der Lage sein, das Rückströmen verunreinigter Luft in unbelastete Bereiche zu verhindern.

Abb. 13 Luftreiniger auf Baustellen – Reinigung der Raumluft

Abb. 13 Luftreiniger auf Baustellen – Reinigung der Raumluft